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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kameraüberwachung am Arbeitsplatz

D
dickerchen
Jan 2018 bearbeitet

Hi,darf ein Arbeitgeber eigentlich ohne das Wissen der Angestellten und Arbeiter, eine Überwachungskamera in der Firma installieren?Angeblich sollte sie dazu dienen heraus zu finden wer in diesem Kameraüberwachten Bereich Autos beschädigt???Ein Arbeitskollege von mir wurde bei der ausübung von angeblicher Schwarzarbeit gefilmt und daraufhin fristlos ohne Angabe von Gründen (die nur Mündlich erhalten) entlassen. Ist so etwas nicht ein eingriff in das Pesönlichkeitsrecht und wie wird so ein Vergehen bestraft?Danke dickerchen

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Community-Antworten (10)

R
rosa

15.10.2007 um 17:44 Uhr

dickerchen! Ihr habt hier ein Mitbestimmungsrecht und ihr hättet vorher eine Anhörung zu diesen Einbau haben müssen. Ihr müsst schleunigst die weitere Nutzung der Kameras untersagen und eine BV dazu abschließen, wo es nur um die Überwachung der Autos geht und nicht zur Überwachung der MA. Und es keinen arbeitsrechtlichen Maßnahmen auf Grund dieser Aufnahmen kommen darf. Fristlose Kündigung ohne Angaben von Gründen geht nicht. Den MA würde ich eine Kündigungsschutzklage raten. Habt Ihr es schon auf dem Tisch?

I
Immie

15.10.2007 um 17:49 Uhr

Rosa, dickerchen hat noch keinen BR , sie wählen gerade einen BR.

H
hexelein

15.10.2007 um 17:51 Uhr

Aus deinen letzten Beiträgen verstehe ich, daß ihr (noch) keinen BR habt. Dann bleibt nur Kündigungsschutzklage für den Betroffenen. Frist beachten:14tage. Mit BR greift der §87Abs6 BetrVG.Gruß hexelein

A
Admin@bord

15.10.2007 um 17:54 Uhr

dickerchen wir fragen grade nach, ob du überhaupt frage berechtigung hast.test fragen fallen auch unter die MBR und wir haben hier auch einen BR

S
Sternburg

15.10.2007 um 17:59 Uhr

Sehr witzig :-(

@all:

Den Beitrag von 'Admin@bord' bitte ignorieren!

R
rosa

15.10.2007 um 18:00 Uhr

Sorry, habe ich nicht beachtet.

A
Armin@bord

15.10.2007 um 18:08 Uhr

Mega Witzig

Jeder merkt sofort der Thrad hat nichts vom Aktieven bord , er ist hier am falschen ort.

@all: Den Beitrag von 'Sternberg' bitte ignorieren, ist klar das dickerchen nur ein Fake ist! Überlegt mal das Thema und dann Dickerchen hat doch gar keinen BR!

W
Waschbär

15.10.2007 um 18:19 Uhr

Dicki, Frag mal beim Datenschutzbeauftragten nach ! Ist es den noch Betriebsgelände ?Sind schilder sichtbar " Bitte lächeln sie werden gefilmt" ?"

S
SSGG

15.10.2007 um 23:56 Uhr

waschbär, das Schild heisst: Sie verlieren Ihr Recht auf das eigene Bildnis, hängt vor jedem Studio des NDR....:-)

dickerchen, das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter gilt auch im Arbeitsverhältnis. Dieses Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer vor einer lückenlosen technischen Überwachung. Der Arbeitnehmer besitzt über das Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht darf deshalb nur dann eingeschränkt werden, wenn die Überwachung per Video zur Wahrnehmung überwiegender, schutzwürdigerer Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist. Liegt bei Euch ein besonderes schutzwürdiges Interesse des AG vor, beispielsweise Diebstahl oder Sachbeschädigung? Es muß aber ein konkreter Tatverdacht oder ein konkreter Anlaß vorliegen. Prophylaktische Videoüberwachung ist nicht unzulässig. Beweismittel, die der Arbeitgeber unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiter erlangt hat, sind gerichtlich nicht verwertbar. Was Eurer AG vergessen hat, ist die grundsätzliche Information der AN, daß eine offene bzw. verdeckte Videoüberwachnung stattfindet.

DAH
Der alte Heini

16.10.2007 um 22:36 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neueren Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen die Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Ausführliches findest Du hier: www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108

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