hallo,

eine frage : wenn ein befristeter arbeitsvertrag verlängert wird, ist dies mitbestimmungspflichtig ?
also muß bei einer verlängerung eines befristeten vertrages die zustimmung seitens des br`s erfolgen ?

ich finde bisher nix was bei verlängerungen angeht. nur bei neueinstellungen und eingruppierungen.

danke