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Ist die Verlängerung eines Arbeitsvertrags mitbestimmungspflichtig ?

W
wolfimaus
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

eine frage : wenn ein befristeter arbeitsvertrag verlängert wird, ist dies mitbestimmungspflichtig ? also muß bei einer verlängerung eines befristeten vertrages die zustimmung seitens des br`s erfolgen ?

ich finde bisher nix was bei verlängerungen angeht. nur bei neueinstellungen und eingruppierungen.

danke

4.818010

Community-Antworten (10)

W
Waschbär

15.10.2007 um 16:47 Uhr

wolfimaus,

wie auch du must es im" er "lesen....

Nach § 18 Teilzeit- und Befristungsgesetz hat der Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer über zu besetzende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren die besetzt werden sollen. "Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen". Auch könnte eine evtl. Unterlassung des Arbeitgebers einen Grund für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats in einem Einstellungsverfahren nach § 99 BetrVG sein.

Im ernst JA ..

Im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats im Einstellungsverfahren hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Befristungsgründe mitzuteilen.

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Gesamtanteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren, § 20 Teilzeit- und Befristungsgesetz

D
DonJohnson

15.10.2007 um 16:49 Uhr

Dem ist nichts hinzuzufügen! siehe aber auch § 92 BetrVG

A
Allergen

15.10.2007 um 17:22 Uhr

Doch seine telefon nummer 040 XXXX

Allergen, auch mein humor hat grenzen und du hast sie Voll überschritten ! Wunder dich nicht wenn ich will kann ich noch viel mehr !

MFG Waschbär

A
Antihistamin

15.10.2007 um 17:32 Uhr

@Allergen Welche ist das jetzt? Waschbär ? Don Juan ?

A
Allergen

15.10.2007 um 17:52 Uhr

Antihistamin ruf ihn an!

A
Antihistamin

15.10.2007 um 17:57 Uhr

Was meint du, würdest du einem Allergen vertrauen? Wahrscheinlich ist das der städtische Hundefriedhof:-(

W
wolfimaus

15.10.2007 um 17:59 Uhr

also wenn ihr weiter keine antworten gebt dann danke - leider hab ich nichts genaues gelesen außer der stellenausschreibung das ein mbr bei verlängerung von befristeten arbeitsverträgen steht. nur personalplanung tc. ...

W
Waschbär

15.10.2007 um 18:12 Uhr

wolfimaus,

Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen"................ Denk mal darüber nach .-))))

Antihistamin, nee das die nummer von meinem BR Telefon ! .-( Und das besste war, es hat jemannd anders abgenommen und dann war grosses lachen im BR Flur .... Hier rufen Lustige leute an alle aus der klaps mit super namen die wollen einen Waschbären ! Das war wirklich sehr Witzig !
Rache ist Blutwurst ! Mal sehen wieviel humor du hast .-((

I
Immie

15.10.2007 um 18:14 Uhr

@wolfimaus welch wahnsinns Kreuzung;-)

Waschbär hat es doch gesagt. Neuer befristeter Vertrag- neue Anhörung.

W
Waschbär

15.10.2007 um 18:32 Uhr

Ich hatte mal was mit einer Lippenbärin... Die konnte küssen wahnsinn

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