Ist die Verlängerung eines Arbeitsvertrags mitbestimmungspflichtig ?
hallo,
eine frage : wenn ein befristeter arbeitsvertrag verlängert wird, ist dies mitbestimmungspflichtig ? also muß bei einer verlängerung eines befristeten vertrages die zustimmung seitens des br`s erfolgen ?
ich finde bisher nix was bei verlängerungen angeht. nur bei neueinstellungen und eingruppierungen.
danke
Community-Antworten (10)
15.10.2007 um 16:47 Uhr
wolfimaus,
wie auch du must es im" er "lesen....
Nach § 18 Teilzeit- und Befristungsgesetz hat der Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer über zu besetzende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren die besetzt werden sollen. "Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen". Auch könnte eine evtl. Unterlassung des Arbeitgebers einen Grund für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats in einem Einstellungsverfahren nach § 99 BetrVG sein.
Im ernst JA ..
Im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats im Einstellungsverfahren hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Befristungsgründe mitzuteilen.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Gesamtanteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren, § 20 Teilzeit- und Befristungsgesetz
15.10.2007 um 16:49 Uhr
Dem ist nichts hinzuzufügen! siehe aber auch § 92 BetrVG
15.10.2007 um 17:22 Uhr
Doch seine telefon nummer 040 XXXX
Allergen, auch mein humor hat grenzen und du hast sie Voll überschritten ! Wunder dich nicht wenn ich will kann ich noch viel mehr !
MFG Waschbär
15.10.2007 um 17:32 Uhr
@Allergen Welche ist das jetzt? Waschbär ? Don Juan ?
15.10.2007 um 17:52 Uhr
Antihistamin ruf ihn an!
15.10.2007 um 17:57 Uhr
Was meint du, würdest du einem Allergen vertrauen? Wahrscheinlich ist das der städtische Hundefriedhof:-(
15.10.2007 um 17:59 Uhr
also wenn ihr weiter keine antworten gebt dann danke - leider hab ich nichts genaues gelesen außer der stellenausschreibung das ein mbr bei verlängerung von befristeten arbeitsverträgen steht. nur personalplanung tc. ...
15.10.2007 um 18:12 Uhr
wolfimaus,
Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen"................ Denk mal darüber nach .-))))
Antihistamin, nee das die nummer von meinem BR Telefon ! .-(
Und das besste war, es hat jemannd anders abgenommen und dann war grosses lachen im BR Flur .... Hier rufen Lustige leute an alle aus der klaps mit super namen die wollen einen Waschbären ! Das war wirklich sehr Witzig !
Rache ist Blutwurst ! Mal sehen wieviel humor du hast .-((
15.10.2007 um 18:14 Uhr
@wolfimaus welch wahnsinns Kreuzung;-)
Waschbär hat es doch gesagt. Neuer befristeter Vertrag- neue Anhörung.
15.10.2007 um 18:32 Uhr
Ich hatte mal was mit einer Lippenbärin... Die konnte küssen wahnsinn
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