Kann der Sicherheitsbeauftragter von seinem Amt zuücktreten???
unser Sicherheitsbeauftragter möchte von seinem Amt zurücktreten.
Kann er das oder muss man hier auf was besonderes achten???
Danke für die HIlfe
Gruß Nordlicht
Community-Antworten (1)
14.10.2007 um 23:05 Uhr
@Nordlicht Das Amt des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt und er kann jederzeit zurücktreten. Lies mal GUV-I 8503
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