Erstellt am 13.10.2007 um 16:56 Uhr von paula
Rein rechtlich gesehen darfst Du im Urlaub so nicht arbeiten, siehe §8 BUrlG. Der Urlaub ist zur Erholung da! Die Frage ist aber doch was will Dein bisherige Chef dagegen tun? Dir kündigen???? Ja waohl kaum effektiv.
Was sagt denn der neue AG? Die schauen manchmal a weng komisch, wenn jemand auf eine 2 Lohnsteuerkarte arbeitet
Erstellt am 13.10.2007 um 17:01 Uhr von waschbär
Fortuna,
das glück verlässt dich wenn Du in deinem falle nach "Betrug" fragst .-)
Zwei lohnsteuerkarten... Paula hat recht.
Musst du also selber wissen .-/ Was du da machst
Erstellt am 15.10.2007 um 10:58 Uhr von Rollie
Und was macht man, wenn der alte AG den Urlaub nicht gewährt, sondern abgelten tut ?
Erstellt am 01.05.2022 um 05:52 Uhr von Sebastian 1984
Guten Tag,
wenn du während dem Urlaub der dir zusteht noch einen anderen Arbeitsvertrag unterschreibst dann sind ja zur gleichen Zeit , zwei Gehälter am laufen. Also nach meiner Meinung ist das möglich. Ich hab nämlich ein ähnliches Problem: der eine Arbeitgeber hat mir eine Kündigungsfrist gegeben bis zu Mitte ,Mai( 11.05). Dann bin ich gekündigt. Aber ich habe schon eine andere Vollzeit Beschäftigung angenommen. So das ich jetzt bei zwei Arbeitgebern unter Vertrag bin. Leider hat der Lagerleiter der Ehemaligen Stelle, mich getäuscht und hat mir gesagt das ich zum 23.04 gekündigt bin so dass ich problemlos in das neue Arbeitsverhältnis gehen kann.
So hab ich aber jetzt das Problem das ich schon für sieben Tage beim Neuen Arbeitgeber bin; und der „ Alte Arbeitgeber „ mich zurück haben will für die paar Tage. Kann mir dort rechtliche Strafen folgen ..,!!!?
Erstellt am 01.05.2022 um 10:22 Uhr von R.Staunlich
Ich denke dass Rolle an einer Antwort nicht mehr interessiert ist,
Erstellt am 01.05.2022 um 22:58 Uhr von celestro
Mag sein ... aber "Sebastian 1984" hat ja selbst eine Frage gestellt. :-p
"Kann mir dort rechtliche Strafen folgen ..,!!!?"
Ich denke schon.