Erstellt am 13.05.2019 um 12:09 Uhr von kratzbürste
Vorstellungs- (Bewerbungs-) gespräch? Da hat doch der BR ohnehin kein Teilnahmerecht-
Erstellt am 13.05.2019 um 12:50 Uhr von Pickel
Es geht nicht im die Personen von 1-13, sondern ob mindestens 3 vor ihm gewählte verhindert waren. Bei Listenwahl entsprechend der Listen
Erstellt am 13.05.2019 um 13:12 Uhr von Cyber99
Da stellt sich wieder die Frage: "Ja wie habt Ihr es denn geregelt?"
Der Betriebsrat hat grundsätzlich kein Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen. Er muss nur unterrichtet werden und es müssen ihm die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
In manchen Betrieben, und das finde ich eigentlich auch ganz gut, darf ein Betriebsratsmitglied beim Vorstellungsgespräch teilnehmen. Dieses hat dann das restliche Gremium zu unterrichten.
Allerdings sollte es, wenn das Unternehmen es so handhabt eine klare Absprache (BV) geben in der geregelt wird, wer am Vorstellungsgespräch teilnimmt und wer ggf. die Vertretung übernimmt. Das kann ein Mitglied des Betriebsausschusses sein oder es wird ein Personalausschuss gegründet. Dass BR-Mitglied Nr. 14 am Tisch sitzt kann eigentlich nicht angehen. Da habt Ihr die Sache nicht im Griff!
Erstellt am 13.05.2019 um 13:42 Uhr von RoterFaden
Vielleicht war er gar nicht als BR dabei, sondern weil es um "seine" Abteilung ging?