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BR-Ersatzmitglied

HP
Hans Peter
Mai 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, wann darf ein BR-Ersatzmitglied zu einem Vorstellungsgespräch als BR gerufen werden? Unser BR besteht aus 11 BR Mitgliedern. Nun habe ich mitbekommen, das das an 14. Stelle nach der Wahl (also 3. Nachrücker) gewählte Mitglied scheinbar zu Vorstellungsgesprächen in seiner Abteilung als BR geladen wird.

Es kann doch nicht dein, dass BR Nr. 1-13 aus wichtigen Grund nicht konnten. Ich denke unser BR macht es sich zu einfach und viele haben keine Lust, also wird der geladen, der die Abteilung schon kennt.

Geht das so einfach?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

13.05.2019 um 14:09 Uhr

Vorstellungs- (Bewerbungs-) gespräch? Da hat doch der BR ohnehin kein Teilnahmerecht-

P
Pickel

13.05.2019 um 14:50 Uhr

Es geht nicht im die Personen von 1-13, sondern ob mindestens 3 vor ihm gewählte verhindert waren. Bei Listenwahl entsprechend der Listen

C
Cyber99

13.05.2019 um 15:12 Uhr

Da stellt sich wieder die Frage: "Ja wie habt Ihr es denn geregelt?"

Der Betriebsrat hat grundsätzlich kein Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen. Er muss nur unterrichtet werden und es müssen ihm die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. In manchen Betrieben, und das finde ich eigentlich auch ganz gut, darf ein Betriebsratsmitglied beim Vorstellungsgespräch teilnehmen. Dieses hat dann das restliche Gremium zu unterrichten. Allerdings sollte es, wenn das Unternehmen es so handhabt eine klare Absprache (BV) geben in der geregelt wird, wer am Vorstellungsgespräch teilnimmt und wer ggf. die Vertretung übernimmt. Das kann ein Mitglied des Betriebsausschusses sein oder es wird ein Personalausschuss gegründet. Dass BR-Mitglied Nr. 14 am Tisch sitzt kann eigentlich nicht angehen. Da habt Ihr die Sache nicht im Griff!

R
RoterFaden

13.05.2019 um 15:42 Uhr

Vielleicht war er gar nicht als BR dabei, sondern weil es um "seine" Abteilung ging?

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