Erstellt am 13.05.2019 um 12:51 Uhr von Pickel
Dazu wird es kaum allgemeingültige Formeln geben. Macht eure Arbeit statt euch hinter Formeln zu verstecken!
Erstellt am 13.05.2019 um 13:24 Uhr von Kjarrigan
"Bei uns werden die Mitarbeiter von einer Abt. in die andere geschickt, um gewährleisten zu können, dass alle Tagesaufträge abgearbeitet "
DAs ist doch normal in einem Betrieb.
Diese Leute heissen dann Springer" :)
Erstellt am 13.05.2019 um 13:45 Uhr von Cyber99
Die Formel ist doch ganz einfach:
Erforderliche Arbeitsleistung > Vorhandene Arbeitsleistung = Personalbedarf
Das scheint bei Euch ja nicht der Fall zu sein, da ihr ja durch Verschiebung der Personalkapazitäten den Arbeitsanfall bewältigen könnt. Du kannst ja nicht verlangen, dass sich die Kollegen in einer Abteilung langweilen, während die Kollegen in einer anderen Abteilung in der Arbeit ersticken.
Fraglich ist nur, ob sich das Verschieben der Mitarbeiter in andere Abteilungen mit deren Arbeitsvertrag vereinbaren lässt. Wenn da z.B. drin steht, dass die Arbeitspflicht darin besteht, dass der Arbeitnehmer dünne Bretter bohrt und er nun plötzlich dicke Bretter bohren muss, dann könnte eine zustimmungspflichtige Versetzung vorliegen.