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Verstöße gegen §93 BetrVG - und was noch?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

haben ein großes thema, das demnächst ansteht bei uns.

wir haben bei uns (industriebetrieb mit 270ma) ein öko-audit erschaffen. hier wurden auch stellen neu geschaffen. für die besetzung dieser mitarbeiter gab es keine interne stellenausschreibung nach §93 betrvg, auch wurden wegen der versetzung einiger ma kein einverständnis unererseits eingeholt. einer der ma hatte von den neu zu besetzenden stellen schon vor einigen monaten gewußt, und sich daraufhin beworben. es gab nur eine person, die die betriebsleitung wollte - da dieser einer abgesagt hat hat derjenige die stelle bekommen der sich daraufhin beworben hat. zu dem zeitpunkt wußten alle ma nichts davon.

außerdem ist dieser ma erst ein jahr hier und nur befristet gewesen bis zum ende des jahres - er wurde oder wird verlängert - aber hierüber erfahren wir auch nichts . mal wieder.

gegen welche § wird - neben den 93er- genau verstoßen - auch im hinblick das die befristetetn verträge bei verlängerung uns nicht mitgeteilt wird das menso ist.

welche möglichkewiten hätten wir als br ?

kann man auch noch die interne stellenauschreibung nachholen ? die stellen wurden letzter woche mit den personen bekanntgegeben.

danke yaq1

5.44302

Community-Antworten (2)

E
ego112

12.10.2007 um 09:19 Uhr

Wenn Ihr keine Stellenausschreibung nach § 93 gefordert habt, dann wird auch keine erfolgen. Im übrigen ist der § 99 betroffen(z.B. Versetzung) Den §93 rückwirkend einzuführen ist nicht machbar, wenn der AG sich querstellt. Nutzt Eure rechtlichen Möglichkeiten bezüglich des §99. Zur Not auch bis vor das Arbeitsgericht.

Y
yaq1

12.10.2007 um 14:59 Uhr

also dem ag wurde bereiuts vor monaten nitgeteilt das stellen erst innerbetrieblich ausgeschrieben werden müssen nach § 93 betrvg ! also allgemein, und nicht diesbezüglich - aber dies dürfte ja keine rolle spielen !

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