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100 Mitarbeiter aber kein Betriebsrat

J
Jonas1990
Mai 2019 bearbeitet

Hallöchen,

ich arbeite in einem Betrieb mit 100 Mitarbeiten und bei uns gibt es keinen Betriebsrat. Das Unternehmen ist Inhabergeführt. Angeblich hat es in der Vergangenheit bereits 2-3 Mal versuche gegeben einen Betriebsrat zu gründen, allerdings wurden die Leute noch bevor es dazu kam entlassen. Es arbeiten einige Verwandte des Inhabers im Unternehmen, wodurch die Wände "Ohren" haben...

Was kann man in so einem Fall machen, wenn man in Zukunft doch mal versuchen will einen Betriebsrat zu gründen?

Es gibt auch keine Schwerbehindertenvertretung bei uns, obwohl wir schwerbehinderte Mitarbeiter haben (mich z.B.).

Desweiteren ist das Gehalt meines Erachtens unter Durchschnitt. Aber nicht für einzelne, sondern für so ziemlich alle Mitarbeiter... Dafür hört man dann aber immer wieder seitens Geschäftsleitung "Die Gewinne explodieren" und ähnliches... Aber das alles auf den Buckel der Mitarbeiter. Auf meine Schwerbehinderung beispielsweise wird keinerlei Rücksicht genommen.

1.915012

Community-Antworten (12)

C
celestro

11.05.2019 um 03:56 Uhr

Es müssen sich 3 Personen zusammen raufen und zur Wahlversammlung einladen. Sie haben dann zwar einen besonderen Kündigungsschutz. Aber eine Kündigung aussprechen kann der AG natürlich trotzdem und wenn man es dann aus Angst nicht durchzieht .....

K
krambambuli

11.05.2019 um 08:19 Uhr

Denke auch - ihr müsst es geheim angehen. Die Gewerkschaft kann euch helfen und Tipps geben. Aber denkt auch daran: die Höhe des Arbeitsentgelts kann nicht vom BR ausgehandelt werden. Dennoch - viel Erfolg.

C
Challenger

11.05.2019 um 13:47 Uhr

Ergänzend zu celestro :

Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung

§ 15 Kündigungsschgutzgesetz - Unzulässigkeit der Kündigung -

(3a) Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Abs. 3, § 17a Nr. 3 Satz 2, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4, § 17a Nr. 4, § 63 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 oder § 116 Abs. 2 Nr. 7 Satz 5 des Betriebsverfassungsgesetzes beantragt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung oder Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer. Wird ein Betriebsrat, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine Bordvertretung oder ein Seebetriebsrat nicht gewählt, besteht der Kündigungsschutz nach Satz 1 vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an drei Monate.

C
Cyber99

13.05.2019 um 10:38 Uhr

Es gehört auf jeden Fall sehr viel Mut dazu, wenn man in einem solchen Betrieb einen BR gründen will. Zunächst würde ich aber mal die Grundstimmung im Betrieb ausloten. Da solltest Du dir ein möglichst objektives Bild davon machen können. Wenn die meisten Mitarbeiter zufrieden sind und einen BR für unnötig halten oder gar für einen Störfaktor, dann wird es gefährlich.

Wie bereits von den Kollegen empfohlen, würde ich auf jeden Fall die Unterstützung der Gewerkschaft suchen. Ob Du das aber, wie von Krambambuli empfohlen wurde, geheim halten kannst, wage ich zu bezweifeln. Wenn bei Euch die Wände schon Ohren haben wird dir das vermutlich nicht gelingen. Du brauchst auf jeden Fall Mitstreiter und auf der Suche nach Mitstreitern wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit einer Plappertasche begegnen. Zu 100 % vertrauen kannst Du leider niemandem. Ideal wäre es, wenn Du zwei Kollegen hast von denen Du das zumindest glaubst und die bereit sind zur Wahlversammlung einzuladen. Aber mach Dich bitte darauf gefasst, dass es auch anders kommen könnte und Dir ganz schnell die Fetzen um die Ohren fliegen.

Seid mutig!

J
Jonas1990

13.05.2019 um 15:45 Uhr

Danke für die vielen Antworten!

Ja, ich vermute leider, dass mir das Ganze um die Ohren fliegen würde. Das Management ist sehr "kampflustig" und ich habe leider durch meine Schwerbehinderung nicht mehr so das dicke Fell. Denke die würden das ausnutzen und mich persönlich fertig machen...

Finde es sehr schade, was in Deutschland abläuft. Selbst als top ausgebildeter Akademiker ist man letztlich nichts Wert...

Die Grundstimmung bei uns im Unternehmen ist nicht gerade gut. Alle laufen am Limit, jeder ist gereizt, dazu dann noch das schmale Gehalt...

Trotzdem werde ich das mit dem Betriebsrat wohl lassen. Denke die würden mich aus dem Unternehmen rausmobben... Außerdem muss bei uns jedes Gehalt individuell Verhandelt werden. Ich denke als BR-Mitglied würde ich niemals eine Gehaltserhöhung bekommen, niemals Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (falls es das irgendwann mal geben sollte).

C
Cyber99

13.05.2019 um 16:27 Uhr

@Jonas1990 Ich wollte Dich mit meinem Kommentar sicher nicht entmutigen sondern nur darstellen, wo konkret die Risiken liegen. Wenn die Situation in Deinem Unternehmen tatsächlich so ist, wie Du beschreibst, dann ist es definitiv an der Zeit für eine BR-Gründung. Du hast ja noch den großen Vorteil, dass Du durch Deine Schwerbehinderung einen besseren Kündigungsschutz genießt. Und nur keine Sorge wegen Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgeld und Urlabusgeld. Die Willkür von Arbeitgebern lässt sich nur in der Kombination Betriebsrat + BetrVG aushebeln. Es liegt an Euch, ob Ihr weiterhin die Marionetten Eures Arbeitgebers sein, oder ob Ihr in die Mitbestimmung wollt. Der Weg ist immer steinig und auch ein gewählter BR ist noch kein Garant für echte Mitbestimmung. Aber ein Anfang muss einmal gemacht werden. Nur wer Mut hat wird etwas verändern. Mir ist es wichtig, dass ich jeden Tag erhobenen Hauptes in den Spiegel schauen kann. Wenn ich mich nicht engagieren würde, könnte ich das nicht.

C
Challenger

13.05.2019 um 18:54 Uhr

Ich würde Dir empfehlen, mal mit arbeitsunrecht e.V Kontakt aufzunehmen.

aktion ./. arbeitsunrecht e.V. | INITIATIVE FÜR DEMOKRATIE IN ... https://aktion.arbeitsunrecht.de/

arbeitsunrecht sammelt Wissen und praktische Erfahrungen über aggressive Arbeitgeber aktion./.arbeitsunrecht e.V., Luxemburger Str. 176, 50937 Köln, Germany phone: ...

C
Challenger

13.05.2019 um 19:08 Uhr

Erstellt am 13.05.2019 um 14:27 Uhr von Cyber99 Kompliment. Top-Beitrag.

Zitat Jonas : Trotzdem werde ich das mit dem Betriebsrat wohl lassen. Denke die würden mich aus dem Unternehmen rausmobben...

Bitte nicht und außerdem; gegen Mobbing kannst Du Dich ggf mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen. Bei Mobbing verstehen die Gerichte nämlich keinen Spaß. Hierzu gibt es unzählige Urteile der Arbeitsgerichte, bis hin zum BAG, die den Arbeitgebern richtig ans Geld, genauer gesagt Schmerzensgeld gegangen sind.

ALSO AUGEN ZU UND DURCH

C
celestro

13.05.2019 um 22:19 Uhr

"Ich denke als BR-Mitglied würde ich niemals eine Gehaltserhöhung bekommen, niemals Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (falls es das irgendwann mal geben sollte)."

Eine solche Schlechterstellung aufgrund des BR-Amtes wäre verboten. ;-)

J
Jonas1990

13.05.2019 um 23:24 Uhr

"Eine solche Schlechterstellung aufgrund des BR-Amtes wäre verboten. ;-) "

Dafür müsste ich allerdings wissen was die anderen konkret verdienen. Da wir intern weder über Gehälter noch Preise sprechen dürfen, ist das schwierig...

Sprich die meisten wissen nicht mal was die Produkte kosten die sie da täglich produzieren... Wenn sie das wüssten könnte ja einer auf die Idee kommen mehr Gehalt zu verlangen, ich denke das ist die Intention. Ich kenne die Preise auch nur durch einen Kollegen der im Vertrieb arbeitet und sie mir unter der Hand mal erzählt hat...

C
celestro

14.05.2019 um 02:56 Uhr

"Dafür müsste ich allerdings wissen was die anderen konkret verdienen."

Erm ... nö. Wenn die anderen Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekommen und Du nicht, ist die Gehaltshöhe erst einmal egal.

"Da wir intern weder über Gehälter noch Preise sprechen dürfen, ist das schwierig..."

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, daß Arbeitnehmer über Ihr Gehalt reden dürfen. An Anweisungen oder "Verbote" seitens des Arbeitgebers muß man sich normalerweise nicht halten. Es sei denn, man ist in einer besonderen Position und tratscht das Gehalt zur Konkurrenz weiter. Aber intern wüßte ich nicht, wieso man da nicht reden dürfen sollte.

Was das Gehalt mit den Preisen der Produkte zu tun haben soll, erschließt sich mir jedoch nicht.

E
enigmathika

14.05.2019 um 12:14 Uhr

"Dafür müsste ich allerdings wissen was die anderen konkret verdienen."

Als Betriebsrat hättet Ihr das Recht, in die Lohn- und Gehaltslisten Einsicht zu nehmen. (entweder ein Ausschuss oder bei Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern der/die BR-Vorsitzende)

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