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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausschreibungspflicht für 400€ Jobs - ja oder nein?

W
wolberdinger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, besteht für 400€ Jobs eine Ausschreibungspflicht ? Kann der Unternehmer darauf verzichten? Welche möglichkeiten hat der BR

4.32003

Community-Antworten (3)

P
peterpanowski

11.10.2007 um 03:53 Uhr

Wen interessiert die Frage bei unqualifizierten 400 €- Hilfsjobs? Solche Leute findest Du doch an jeder Ecke. Tja, wer nix kann, wird auch schlecht bezahlt. So isses. Und es ist gut, dass es so ist. Und wie Hoch willst Du die Kosten für das Unternehmen treiben? So hoch, daß andere gekündigt werden müssen? Na, Du bist ja ein ganz Sozialer...

U
uhu

11.10.2007 um 11:23 Uhr

@peter...nichtsdazugelerntimleben sei mal froh, wenn du einen "hochqualifizierten" gut bezahlten Job hast trotz deiner frechen Schnauze (offensichtlich kannst du ja nicht wirklich was). Ich hätte dich längst rausgeschmissen. Frustrierte AN sind im Arbeitsleben ohnehin nicht gern gesehen.

DAH
Der alte Heini

11.10.2007 um 15:31 Uhr

Hat der BR vom AG Stellenausschreibungen gefordert, so sind auch die Stellen für 400,- Eurokräfte auszuschreiben, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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