Ich würde gerne wissen, ob ein nicht freigestellter Betriebsratvorsitzender (!) grundsätzlich das Recht auf ein eigenes Büro innerhalb seines sonstigen Arbeitsumfeldes hat. Also auch dann, wenn dem Betriebsrat vom Arbeitgeber ein eigener Raum mit Telefon und PC für Besprechungen zur Verfügung steht. Oder kann der BRV dann gezwungen sein, sich ein Büro mit Kollegen zu teilen? Vielen Dank für Ihre Antworten!