Tel. Erreichbarkeit ausserhalb der Dienstzeit - kann ein AG fordern, dass die priv. Tel.nr zu dienstlichen Zwecken herausgegeben wird?
kann ein AG (krankenhaus) von einen angestellten (pflege) fordern das die priv. tel.nr zu dienstlichen zwecken herausgegeben wird. !!wir sprechen nicht über moralischen gründe sondern über rechtliche. !! kennt jemand einen entsprechenden rechtlichen rahmen?
Community-Antworten (5)
09.10.2007 um 23:09 Uhr
Pflege Arzt Katastrophenplan ????
10.10.2007 um 00:09 Uhr
@hygmey
Auszug aus Wikipedia
"Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht"
Ich denke das ist eindeutig.
Aber leider nicht "rechtskräftig"
Siehe auch hierzu den Artikel http://www.heise.de/newsticker/meldung/69490 Die Privatsphäre ist teilbar
Leider kann ich Dir hier nichts sagen was es verhindert das Du deine Rufnummer rausgeben musst. Aber eigentlich ist es doch Sonnenklar das die PRIVATE-Rufnummer mit dem Wort DIENSTLICHE-Zwecke nicht zu vereinaren ist!
Ich persönlich würde einfach sagen NEIN und dann abwarten was die Reaktion ist!
Viel Glück
P.s. Habt ihr in eurem Krankenhaus keinen Datenschutzbeauftragten? Der müsste da auf jeden Fall was zu sagen können.
10.10.2007 um 10:20 Uhr
Neben dem privaten datenschutzrechtlichen Aspekt von @redbull ist die Arbeitsgrundlage der Arbeitsvertrag, da ist i.d.R geregelt wie und wann der Angestellte zeitlich, örtlich seine Arbeitsleistung anbieten muß, Grundlage von Arbeitsverträgen ist das BGB. Wenn sog. Rufbereitschaft, Erreichbarkeit vorgesehen wäre ist das 1. zu vergüten, 2. schriftlich zu einvernehmlich zu vereinbaren. sonst gibt für die Herausgabe der priv. Tel.Nr. zu dienstlichen Zwecken keine Rechtsgrundlage.
10.10.2007 um 10:32 Uhr
Genau aus diesen oben genannten Gründen gab es früher (soll's auch heute noch geben) "Pager" zum 'anpiepen'.
In unserem Haus werden für solche Zwecke heute 'dienstliche Handys' ausgegeben. Hier ist der BR gefragt (z.B. Betriebsvereinbarung)
10.10.2007 um 10:50 Uhr
Reden wir hier über Bereitschaftsdienst oder sogar von Rufbereitschaft ?
- Gründe warum der AG die Nummer haben möchte ! Doch nicht weil er ihn zuhause anrufen will und ihm zum Dienst nötigen möchte ?
- Gibt es noch die Ver.di Ation Mein Frei gehört mir ? Steht da noch ein Artikel zum Thema von einem Foren TN ?!!
Ich sage mal so wie ich den Fred lesen " Nein" Der An hat ei recht auf eine Verlässliche Dienstplanung und noch mehr Recht auf " Keine Anrufe zur Dienstheranziehung" ... ohne BV Rufbereitschaft mit Geldlicher beglückung !
Reicht das oder brauchst du einen Behandlungsplan ?
Verwandte Themen
Datenspeicherung Internet und Email
Hallo an alle, bin BR und habe folgende Frage: unsere neue GL hat Internet eingeführt und hat hierzu eine Betriebsvereinbarung erstellt, die wir unterschreiben sollen. Darin heisst es in $3 (
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
Hallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Vergütung BR Besuch außerhalb der Arbeitszeit
Hallo zusammen, wie der Titel erahnen lässt. In unserem Betrieb (Sicherheitsdienst) existieren keine festen Arbeitszeiten, sondern ausschließlich Dienstzeiten der eingesetzen Kollegen in verschieden
innerhalb der Dienstzeit BR Arbeit fast unmöglich
hallo, die frage betrifft hier den Pflegebranche. wie regelt ihr es mit der Br arbeit während der dienstzeit? Wir haben damit große Schwirigkeiten, da während der Dienstzeit es fast unmöglich ist,
Arbeitszeit vom Altbau auf Neubau übertragbar?
Durch einen Neubau wurden vom Arbeitgeber auch neue Dienstzeiten für eine 3 motatigen Probephase eingereicht. Ab Juli habe ich im Dienstplan gesehen, dass der AG eine neue Dienstzeit aus dem Altbau ei