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Tel. Erreichbarkeit ausserhalb der Dienstzeit - kann ein AG fordern, dass die priv. Tel.nr zu dienstlichen Zwecken herausgegeben wird?

H
hygmey
Jan 2018 bearbeitet

kann ein AG (krankenhaus) von einen angestellten (pflege) fordern das die priv. tel.nr zu dienstlichen zwecken herausgegeben wird. !!wir sprechen nicht über moralischen gründe sondern über rechtliche. !! kennt jemand einen entsprechenden rechtlichen rahmen?

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Community-Antworten (5)

L
lolus2

09.10.2007 um 23:09 Uhr

Pflege Arzt Katastrophenplan ????

R
redbull

10.10.2007 um 00:09 Uhr

@hygmey

Auszug aus Wikipedia

"Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht"

Ich denke das ist eindeutig.

Aber leider nicht "rechtskräftig"

Siehe auch hierzu den Artikel http://www.heise.de/newsticker/meldung/69490 Die Privatsphäre ist teilbar

Leider kann ich Dir hier nichts sagen was es verhindert das Du deine Rufnummer rausgeben musst. Aber eigentlich ist es doch Sonnenklar das die PRIVATE-Rufnummer mit dem Wort DIENSTLICHE-Zwecke nicht zu vereinaren ist!

Ich persönlich würde einfach sagen NEIN und dann abwarten was die Reaktion ist!

Viel Glück

P.s. Habt ihr in eurem Krankenhaus keinen Datenschutzbeauftragten? Der müsste da auf jeden Fall was zu sagen können.

K
Konrad

10.10.2007 um 10:20 Uhr

Neben dem privaten datenschutzrechtlichen Aspekt von @redbull ist die Arbeitsgrundlage der Arbeitsvertrag, da ist i.d.R geregelt wie und wann der Angestellte zeitlich, örtlich seine Arbeitsleistung anbieten muß, Grundlage von Arbeitsverträgen ist das BGB. Wenn sog. Rufbereitschaft, Erreichbarkeit vorgesehen wäre ist das 1. zu vergüten, 2. schriftlich zu einvernehmlich zu vereinbaren. sonst gibt für die Herausgabe der priv. Tel.Nr. zu dienstlichen Zwecken keine Rechtsgrundlage.

M
Matze24

10.10.2007 um 10:32 Uhr

Genau aus diesen oben genannten Gründen gab es früher (soll's auch heute noch geben) "Pager" zum 'anpiepen'.

In unserem Haus werden für solche Zwecke heute 'dienstliche Handys' ausgegeben. Hier ist der BR gefragt (z.B. Betriebsvereinbarung)

W
Waschbär

10.10.2007 um 10:50 Uhr

Reden wir hier über Bereitschaftsdienst oder sogar von Rufbereitschaft ?

  • Gründe warum der AG die Nummer haben möchte ! Doch nicht weil er ihn zuhause anrufen will und ihm zum Dienst nötigen möchte ?
  • Gibt es noch die Ver.di Ation Mein Frei gehört mir ? Steht da noch ein Artikel zum Thema von einem Foren TN ?!!

Ich sage mal so wie ich den Fred lesen " Nein" Der An hat ei recht auf eine Verlässliche Dienstplanung und noch mehr Recht auf " Keine Anrufe zur Dienstheranziehung" ... ohne BV Rufbereitschaft mit Geldlicher beglückung !

Reicht das oder brauchst du einen Behandlungsplan ?

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