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Betriebsvereinbarungen - Beschluss bereits nötig, wenn Erstellung begonnen werden soll?

K
khel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

im Internet habe ich zum Thema "Erstellen von Betriebsvereinbarungen" recherchiert und bin dabei auf folgenden Satz gestoßen:

"...Wenn ein Betriebsrat der Meinung ist, eine Betriebsvereinbarung abschließen zu wollen oder zu müssen, muss er hierüber einen ordentlichen Beschluss fassen..."

Uns war das nicht bekannt. Stimmt das denn?

Wir haben schon vor einiger Zeit begonnen, Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit und Urlaub zu entwerfen, um sie nach Prüfung durch einen Anwalt dem AG als Verhandlungsgrundlage vorzulegen. Die Arbeit daran haben wir allerdings begonnen, ohne einen ordentlichen Beschluss zu fassen. Droht uns deswegen Ärger?

Abschließende Info: die URL der Quelle kann ich hier leider nicht angeben, da mein Posting ansonsten nicht gespeichert wird. Wenn Ihr sie aber haben wollt, kann ich sie Euch gerne privat schicken.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß khel

5.20106

Community-Antworten (6)

TL
T. Lutz

09.10.2007 um 19:19 Uhr

Nach meiner Meinung sollte es ausreichen den Beschluss zu fassen bevor ihr es dem AG vorlegt.

MFG Lutz

L
lolus

09.10.2007 um 19:43 Uhr

@khel entwerfen,beraten usw. könnt ihr immer. Aber für den Anwalt braucht ihr einen Beschluß. Und ohne Beschluß (eurer Verhandlungsbasis) könnt auch nicht in Verhandlungen gehen (wer verhandelt dann ohne BR-Beschluß?)

Gruß Axel

L
Lotte

09.10.2007 um 19:47 Uhr

khel, eigentlich ist es schon so, dass die Aufgabe, eine BV zu entwerfen übertragen werden muss (wenn es nicht der ganze BR macht). Aber es macht die BV nicht unwirksam, denn vor dem Abschluss müsstet Ihr natürlich noch einen ordentlichen Beschluss treffen, dass dieser Entwurf die Verhandlungsgrundlage ist und nach der Verhandlung, dass die BV in der verhandelten Fassung abgeschlossen werden soll.

D
DonJohnson

09.10.2007 um 22:25 Uhr

gebe meinen Vorrednern Recht. Natürlich könnt auch ihr als Gremium dem AG eine BV zum Vorschlag vorlegen, nur muß dieser dann durch einen Beschluß gefaßt worden sein. Eine BV unterschreibt in der Regel der BVR, dieses kann er nur mit Beschluß machen, da er für das Gremium entscheidet. Das Rgularium bezüglich sieht aber eigentlich vor, dass in den regelmäßiben Treffen über den Wunsch einer BV Thema soundso mit der GL gesprochen wird und diese dann den ersten entwurf dem BR vorlegt. Sollte sich die GL weigern müßt ihr per Beschluß eine Fassung vorlegen, die (je nachdem ob es eine erzwingbare BV ist oder nicht) gegebenen falls der Einigungsstelle vorgelegt werden muß. Dafür benötigt ihr aber einen rechtsgültigen Beschluß wie gesagt.

D
DonJohnson

09.10.2007 um 22:27 Uhr

natürlich nentscheidet der BRV nciht, sondern unterschreibt im Namen des Gemiums - sorry, Tippteufel

K
khel

10.10.2007 um 11:53 Uhr

@all:

Ich fasse zusammen: es ist alles so, wie ich mir das gedacht habe, und wir können weitermachen wie bisher, incl. Beschlussfassungen vor Bestellung eines Anwalts und vor Vorlage beim AG zwecks Aufnahme von Verhandlungen.

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Gruß khel

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