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Inventar von Bereitschaftsräumen?

D
didus
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

wer kann mir sagen, welches Inventar in einem Bereitschaftsraum (DRK-Rettungswache) vorhanden sein muss, und wo ich mich entsprechend einlesen kann? Es geht um solche Gegenstände wie Sofa, Fernseher etc.

Gruß didus

5.28008

Community-Antworten (8)

K
Kölner

09.10.2007 um 15:21 Uhr

@didus Zynische Antwort: Stuhl und Tisch

D
didius

09.10.2007 um 15:23 Uhr

@Kölner

Selten so gelacht.

DAH
Der alte Heini

09.10.2007 um 15:27 Uhr

Aber der Stuhl doch nach den neusten ergonomischen Erkenntnissen entsprechend ausgestattet. Oder?

didius, es könnte sein, dass Kölner da nicht ganz so verkehrt liegt.

K
Kölner

09.10.2007 um 15:35 Uhr

@Der alte Heini Wir werden doch noch ein gutes Team. ;-)

@didus Ernsthaft: Es gibt Rettungswachen, bei denen das genau so läuft!

E
ego112

09.10.2007 um 15:48 Uhr

@kölner @Der alte Heini, dieser Tag sollte Rot im Kalender angestrichen werden. Ihr seit einer Meinung(fast). Es würde mich freuen, bliebe es so. Obwohl dass andere auch nicht schlecht war.

D
didius

09.10.2007 um 16:48 Uhr

Tja ihr Leute,

is ja alles schön und gut. Mein Problem ist, dass unser AG den BR zu erpressen versucht. Wenn wir bestimmte Regelungen des AG nicht folgen und auf die rechtlichen Bestimmungen bestehen, werden in Zukunft keine Sofagarnituren und keine Fernseher mehr finanziert. Irgendwo muss doch ein Standart niedergeschrieben sein, auf den wir uns berufen können.

P
paula

09.10.2007 um 17:43 Uhr

@didus

da wirst du lange suchen können und nichts finden. Wenn der AG hier nicht will, wird er hier keine weitere Ausstattung zur Verfügung stellen müssen.

Es ist nur die Frage, ob man sich als BR auf dieser Schiene tatsächlich unter Druck setzen läßt. Es manchmal auch Sachen, die man aushalten muss.

S
SSGG

09.10.2007 um 17:58 Uhr

tja, die Standardausstattung wird im Anhang zur ArbStättV genannt

...entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehen....

http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

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