Erstellt am 09.05.2019 um 07:12 Uhr von Kratzbürste
Da musst du deinen AG fragen. Der glaubt doch, er könne ....
Erstellt am 09.05.2019 um 07:22 Uhr von Erbsenzähler
@Kurverbot
Wer etwas behauptet soll es auch beweisen. Wie Kratzbürste schon schreibt. Der AG soll die Rechtsquelle nennen...
Aber hier etwas für dich:
https://www.korte-partner.de/mitsprache-des-arbeitgebers-bei-masnahmen-der-medizinischen-vorsorge-und-rehabilitation/
Erstellt am 09.05.2019 um 12:14 Uhr von Catweazle
Entgeltfortzahlungsgesetz § 9