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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV "Aufrechterhaltung des Datennetzes" - kann nur für 8 Wochen abgeschlossen werden?

E
Edelstahl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Betriebsvereinbarung "Aufrechterhaltung des Datennetzes", in der es eigentlich nur darum geht, dass der genannte Personenkreis am Wochenende ohne spezielle Genehmigung des Betriebsrates arbeiten kann. Die BV ist schon recht betagt und wird für 8 Wochen abgeschlossen, da länger wohl nicht möglich ist. Nur ist es jetzt leider so, dass keiner mehr weiß und wir bisher auch nicht herausgefunden haben, aus welchem Grund dies nicht länger möglich ist.

Kennt das jemand, warum kann diese BV nur für jeweils 8 Wochen abgeschlossen werden?

Danke!

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Community-Antworten (1)

M
mokkabohne

19.04.2007 um 22:51 Uhr

Hallo Edelstahl,

solche Dinge könnten evt. übergeordnet in einem TV vereinbart sein, der lediglich eine Öffnungsklausel für vorübergehende (könnte evt. mit maximal 8 Wochen definiert sein...) Vereinbarungen enthält.

So wie ich das verstehe, solltet Ihr froh darüber sein. Somit könnt Ihr problemlos in neue Verhandlungen treten, die die Situation der KollegInnen verbessern kann.

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