Fortbildung für Ersatzmitglieder?
Dürfen Ersatzmitglieder auf Wunsch eine Fortbildung für BR absolvieren? Der Beschluß wurde durch den BR gefasst, AG lehnt mit der Begründung Ersatzmitglied ab! Wäre dankbar für eine Antwort...am besten wo steht etwas dazu!
Community-Antworten (5)
08.10.2007 um 12:39 Uhr
das kommt darauf an, ob das Ersatzmitglied regelmäßig an den Betriebsratssitzungen teilnimmt, zb. wegen langer Krankheitsvertretung. steht im § 37 BetrVG
08.10.2007 um 12:43 Uhr
Das Ersatzmitglied nimmt zwar nicht regelmäßig, aber dennoch sehr oft an den Sitzungen teil - weil immer mal jemand ausfällt (Urlaub/Krankheit etc.). Weil der nächste Mitarbeiter aus der Liste......
08.10.2007 um 13:11 Uhr
Dann solltet Ihr auf der nächsten sitzung den Beschluss fasen das Ersatzmitglied zum Seminar BR 1 zu schicken, und eurem AG den Beschluss schnellstmöglich mitteilen. Sollte der Ag das Seminar ablehnen könnt Ihr mittels Beschlussverfahren am Arbeitsgericht darüber entscheiden lassen. Meist reicht es dem Ag schon wenn er hört, das Ihr ein Verfahren einleitet.
08.10.2007 um 14:04 Uhr
@ratve, wie Du vielleicht aus der Ursprungsfrage erlesen kannst, wurde ein Beschluss gefasst. Ausserdem muss nicht der BR ein Beschlussverfahren einleiten, sondern der AG kann wenn er will gegen diesen Beschluss des BR etwas unternehmen. @Bücherwurm, ob der AG etwas im Bezug auf Deinen Fall Begründet oder nicht ist vollkommen irrelevant. Er hat ja die Möglichkeit, dagegen Rechtliche Schritte einzuleiten. Solltet Ihr als BR der Meinung, dass Euer EBRM diese Schulung benötigt, weil dieses zu (sagen wir mal 40%) an den Sitzungen teilnimmt, dann ist es denke ich mal legitim. Sollten es weniger sein, dann erkundigt Euch beim Seminaranbieter. Solltet Ihr nicht im Recht sein und der AG unternimmt keine Rechtlichen Schritte, dann kann es passieren, dass er einfach die Lohnfortzahlung verweigert und das ERBM muss dann selbst eine Klage anstrengen.(Individualrecht)
08.10.2007 um 23:54 Uhr
Das ist ein etwas heikles Thema. Nicht jede Fortbildung, selbst für ordentliche BR's, geht so ohne weiteres durch. Es kommt schon sehr darauf an, um welche Seminarinhalte es geht. Die größte Hilfe bekommt man beim Seminaranbieter selbst, wenn es Schwierigkeiten gibt, können die das ganz gut mit euerem AG regeln. In der praktischen Rechtssprechung hat sich ergeben, daß ein Ersatzmitglied erst dann einen Schulungsanspruch hat, wenn es mindestens an jeder 4. Sitzung teilgenommen hat, oder das erste E-Mitglied einer Liste ist.
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