Küngigungsschutz - für Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes?
In wiefern haben die ERsatzmitglieder des Wahlvorstandes einen Anspruch auf den Kündigungsschutz?
Community-Antworten (2)
08.10.2007 um 13:41 Uhr
@operation theater! Ich glaube es einmal gelesen zu haben 6 Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wie der Wahlvorstand. Weiss aber nicht genau. §103 des BetrVG dürfte vielleicht helfen.
08.10.2007 um 13:49 Uhr
"In wiefern haben die ERsatzmitglieder des Wahlvorstandes einen Anspruch auf den Kündigungsschutz?"
Wenn sie nicht tätig geworden sind, gar keinen!
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