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Küngigungsschutz für die Vertretung

T
timo
Apr 2017 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben in unserem Unternehmen eine JAV (1 Person) und dessen Vertretung gewählt (mich). Habe ich jetzt auch einen besonderen Kündigungsschutz? Ist die Vertretung ein JAV-Mitglied?

Gruß und Danke

Anm: Identisch mit beitrag 7813

1.93001

Community-Antworten (1)

M
Markkl

20.12.2005 um 16:47 Uhr

Hey Timo,

also die Frage ist bei uns auch schon aufgekommen, da nicht alle Azubi`s eines Lehrjahres übernommen wurden. Aber als Vertreter hast Du leider kein Recht auf Übernahme bzw. keinen Kündigungsschutz!

Gruß Mark

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