Küngigungsschutz für die Vertretung
Hallo zusammen, wir haben in unserem Unternehmen eine JAV (1 Person) und dessen Vertretung gewählt (mich). Habe ich jetzt auch einen besonderen Kündigungsschutz? Ist die Vertretung ein JAV-Mitglied?
Gruß und Danke
Anm: Identisch mit beitrag 7813
Community-Antworten (1)
20.12.2005 um 16:47 Uhr
Hey Timo,
also die Frage ist bei uns auch schon aufgekommen, da nicht alle Azubi`s eines Lehrjahres übernommen wurden. Aber als Vertreter hast Du leider kein Recht auf Übernahme bzw. keinen Kündigungsschutz!
Gruß Mark
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