Leiharbeit
Hallo guten Morgen
Ein Leiharbeiter war bis Ende November 18 bei uns beschäftigt. Kann er nun wieder eingesetzt werden ?
Wer weiß das??
Community-Antworten (10)
08.05.2019 um 11:25 Uhr
Das hängt von der Gesamt-Beschäftigungsdauer ab. Die gesetzliche Verleihdauer wurde auf 18 Monate begrenzt. Das betrifft alle Ausleihzeiten beim gleichen Unternehmen (auch mit Unterbrechung) ab Inkrafttreten des Gesetzes (01. April 2017). In Tarifverträgen kann jedoch die Verleihdauer auch länger geregelt werden oder es ist eine Öffnungsklausel vorhanden, so dass per Betriebsvereinbarung eine längere Leihdauer geregelt werden darf.
Damit musst du genau diese Informationen in Erfahrung bringen, bevor die Frage beantwortet werden kann.
08.05.2019 um 11:58 Uhr
Nach einer mehr als 3 monatigen Unterbrechung fängt die Uhr wieder von vorne an zu ticken! Also darf der Arbeitnehmer wieder für 18 Monate eingesetzt werden (wenn nicht durch TV eine andere Frist festgesetzt wurde).
08.05.2019 um 16:49 Uhr
@ Pjöööng Ich muss meinem Nick wieder gerecht werden. 3 Monate reichen nicht. Es muss eine Unterbrechung von mindestens 3 Monaten und 1 Tag sein.
@rsddbr Bist du da nicht bei sachgrundlosen Befristungen???
08.05.2019 um 17:01 Uhr
und wenn Pjöööng "mehr als 3 Monate" geschrieben hätte @Erbsenzähler? Okay Erbsenzählerei :D
08.05.2019 um 17:31 Uhr
Zitat Erbsenzähler: "@rsddbr Bist du da nicht bei sachgrundlosen Befristungen???"
Nein, ich hatte nur die Mindestunterbrechung von 3 Monaten als Bedingung für eine erneute Aushleihe nicht auf dem Schirm.
@Pjöööng Danke für die Richtigstellung.
08.05.2019 um 19:38 Uhr
Sind "mindestens 3 Monaten und 1 Tag" nicht das selbe wie "mehr als 3 monatig"?
Grübel...
09.05.2019 um 09:24 Uhr
@Pjöööng Nein, es ist nicht das gleiche! Es ist halt ein Tag mehr und das ist entscheidend.
09.05.2019 um 09:39 Uhr
Duden mehr: "Pronomen und Zahlwort - drückt aus, dass etwas über ein bestimmtes Maß hinausgeht, eine vorhandene Menge übersteigt" "mehr als 3 monatig" > "3 Monate"
09.05.2019 um 11:22 Uhr
Vielleicht muss man das mal gesammelt sehen, damit man merkt was hier für ein Blödsinn abgeht:
Pjöööng Nach einer mehr als 3 monatigen Unterbrechung fängt die Uhr wieder von vorne an zu ticken!
Erbsenzähler Ich muss meinem Nick wieder gerecht werden. 3 Monate reichen nicht. Es muss eine Unterbrechung von mindestens 3 Monaten und 1 Tag sein.
wdliss und wenn Pjöööng "mehr als 3 Monate" geschrieben hätte
Erbsenzähler Nein, es ist nicht das gleiche! Es ist halt ein Tag mehr und das ist entscheidend.
Erbsenzähler manchmal sieht man vor lauter Erbsen die Realität nicht und kann scheinbar auch nicht richtig lesen.
09.05.2019 um 14:07 Uhr
Was für ein Blödsinn hier abgeht, sieht man vor Allem dann, wenn man mal in das Gesetz schaut...
"Der Zeitraum vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen."
Wenn wir hier Erbsenzählers Rabulistik folgen, dass "mindestens 3 Monate und 1 Tag" nicht das Gleiche ist wie "mehr als 3 monatig", dann ist trotzdem Erbsenzählers Kritik völlig daneben, da der Gesetzgeber eben von "nicht mehr als drei Monate" und nicht von "weniger als drei Monate und ein Tag" spricht.
Ich hatte meinen Beitrag schon ganz bewusst mit der gesetzgeberischen Definition verbandelt um genau solche Streitereien zu vermeiden.
Ansonsten: Die §§ 186 - 193 BGB könnten hier vielleicht auch hilfreich sein um zu verstehen, warum "mindestens 3 Monaten und 1 Tag" und "mehr als 3 monatig" hier exakt das Gleiche ausdrücken.
Wer Erbsen zählen will, der sollte Mais und Erbsen schon voneinander unterscheiden können.
Verwandte Themen
Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit
ÄlterHallo Leute, hier mal eine INFO für alle, die mit dem Thema Arbeitszeitkonto innerhalb und ausserhalb der Leiharbeit zu tun haben : LabourNet Germany Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die
Dienstleistung oder Leiharbeit - kein Zustimmungsersuchen nach § 99 weil Fall keine Leiharbeit sondern gekaufte Dienstleistung?
ÄlterGuten Tag! Für eine bereits seit längerer Zeit erkrankte AN (Wirtschaftshilfe) hat unser AG einer Reinigungsfirma den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt. Diese beinhaltet Reinigungsarbeiten an
Wie kann man Leiharbeit verhindern?
ÄlterHallo. wir sind zur Zeit 195 Mitarbeiter und haben volle Auftragsbücher. Der AG schrieb uns bereits im Oktober, dass er die Mitarbeiterzahl auf 210 Stammkräfte erhöhen will. Er hat auch Ausschreibunge
Leiharbeit - wie sieht eine BV dazu aus?
ÄlterHallo, bei uns nimmt es mit der Leiharbeit zu und würde gerne wissen, wie eine BV darüber aussieht und überhaupt wieviele Leiharbeiter prozentual in einem Betrieb arbeiten dürfen?
Zeit- bzw. Leiharbeit - Das unbekannte Wesen?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, es weihnachtet zwar sehr, trotzdem muss sich unser Gremium mit dem unangenehmen Thema Zeit- oder Leiharbeit auseinandersetzen. Ungeachtet der konkreten Situation, mö