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Urlaubsanspruch bei Vertragsumwandlung in Teilzeit?

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trucker
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Kollege mitten im Jahr seine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umwandelt, wie sieht es denn dann mit der Bezahlung der Urlaubstage aus, welche er in der Vollzeitbeschäftigung wegen Krankheit und aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte ? Diese Frage wurde an mich im Rahmen meiner Betriebsratstätigkeit gestellt, doch ich könnte hier zu keine eindeutige Antwort finden.

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Community-Antworten (6)

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hexelein

07.10.2007 um 20:49 Uhr

Bis zum Tag X der Änderung in Teilzeit stehen dem MA e.definierte Zahl(Jahresurlaub:12) Urlaubstage zu. Die werden voll ausgezahlt. Ab Tag X wird er die restlichen Urlaubstage wohl nehmen,weil er wieder arbeitsfähig ist. Denk ich mal. Gruß hexelein

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meik

07.10.2007 um 21:54 Uhr

Hi, ich dachte eigentlich bisher Urlaub auszahlen geht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und das scheint doch hier nicht der Fall zu sein. Ein Problem (oder Frage) kann es doch auch nur geben, wenn die Teilzeitbeschäftigung an weniger Tage in der Woche ausgeführt wird. Ansonsten ändert sich doch an den Urlaubstagen nichts. Ich würde davon ausgehen, daß die Urlaustage aus der Vollzeitbeschäftigung immer noch für alle Arbeitstage in der Woche genommen werden müssen und bei der Teilzeit dann nur anteilig für die neuen Arbeitstage.

Gruß Meik

T
trucker

07.10.2007 um 22:19 Uhr

Bei meiner Frage geht es mir darum, dass sich aus dem Anspruch der Vollzeit 8 Tage Urlaub ergeben welche als komplette Tag bezahlt werden müssten. Da die Urlaubstage nun nicht genommen werden konnten, hat der Kollege dies jetzt in seine Teilzeit getan und diesen Urlaub dann aber auch nach Teilzeit bezahlt bekommen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es sich ja hier um Urlaub aus einen alten Vertrag handelt und deshalb auch nach diesen bezahlt werden müsste? Die Anzahl der Urlaubstage selbst hat sich ja nicht geändert aber die Bezahlung.

L
Lotte

07.10.2007 um 23:08 Uhr

trucker, würde sagen, dass der Kollege es richtig gemacht hat. Einen Grund, etwas auszuzahlen sehe ich nicht. Das AV besteht ja weiterhin, es hat lediglich eine Vertragsänderung gegeben.

T
trucker

08.10.2007 um 01:59 Uhr

Also kann ich davon ausgehen, dass der Kollege für die 8 Tage aus der Vollzeitbeschäftigung die er dort nicht nehmen konnte, jetzt durch die Umwandlung in Teilzeit keinen Anspruch auf Bezahlung nach Vollzeit hat? Was wäre denn gewesen, wenn der Kollege vor Vertragsumwandlung mehr als die ihn anteilig pro Monat zustehenden Urlaubstage genommen hätte?

L
Lotte

08.10.2007 um 10:02 Uhr

trucker, wenn er seinen gesamten Jahresurlaub genommen hätte, dann hätte er keinen Anspruch mehr (ist ja klar) und hätte "Glück" gehabt. Aber ich gebe hier keine Rechtsauskunft. Warte mal ob Kölner oder Peanuts sich nochmal äußern. Es ist lediglich das, was ich aus dem BUrlG §3 und 5 herauslese.

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