bei uns im betrieb wurde die wahl vom arbeitgeber angefochten, der arbeitgeber hat recht bekommen. wir haben einspruch gegen das urteil eingelegt um nicht betriebsratslos zu werden und gleichzeitig neuwahlen eingeleiter (wahlvorstand bestellt). der ag will dem wahlvorstand nun keine listen übergeben, da er sagt, es kann nicht sein, dass es dann zwei betriebsräte geben wird. jetzt sind wir auf anraten unserers anwaltes zurückgetreten, der einspruch besteht aber noch. durch den kollektiven rücktritt sind wir wohl bis zu einer neuwahl kommisarisch im amt (sagt der arbeitgeber), wir wollen den einspruch nicht zurückziehen, weil wir glauben, dass wir nicht volle rechte haben bis zu der wahl, kann mir jemand helfen?