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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kollektiver Rücktritt BR - bis zu einer Neuwahl kommisarisch im Amt?

S
schweet
Nov 2016 bearbeitet

bei uns im betrieb wurde die wahl vom arbeitgeber angefochten, der arbeitgeber hat recht bekommen. wir haben einspruch gegen das urteil eingelegt um nicht betriebsratslos zu werden und gleichzeitig neuwahlen eingeleiter (wahlvorstand bestellt). der ag will dem wahlvorstand nun keine listen übergeben, da er sagt, es kann nicht sein, dass es dann zwei betriebsräte geben wird. jetzt sind wir auf anraten unserers anwaltes zurückgetreten, der einspruch besteht aber noch. durch den kollektiven rücktritt sind wir wohl bis zu einer neuwahl kommisarisch im amt (sagt der arbeitgeber), wir wollen den einspruch nicht zurückziehen, weil wir glauben, dass wir nicht volle rechte haben bis zu der wahl, kann mir jemand helfen?

8.05007

Community-Antworten (7)

A
Abakus

06.10.2007 um 21:17 Uhr

Ihr habt volle Rechte bis zur Wahl. Der Wahlvorstand ist im Amt, der Arbeitgeber muß ihm die Unterlagen aushändigen. Zwei Betriebsräte wird es nicht geben. Mit der konstituierenden Sitzung des neuen BR nach der Wahl erlischt der alte.

S
schweet

07.10.2007 um 10:32 Uhr

ja. die frage ist aber:haben wir volle rechte weil wir kollektiv zurück getreten sind und eine neuwahl eingeleitet haben oder haben wir volle rechte weil wir einspruch gegen das urteil eingelegt haben. der ag möchte ja,dass wir den einspruch zurückziehen und sagt wir hätten voll rechte aufgrund des kollektiven rücktritts bis zur wahl.

C
Catweazle

07.10.2007 um 13:09 Uhr

@schweet,

vermutlich wird das Urteil rechtskräftig wenn ihr den Einspruch zurückzieht. Dann wars das mit dem Betriebsrat. Ihr habt dann überhaupt keine Rechte mehr. Ihr solltet euch besser von eurem Anwalt beraten lassen als vom AG.

DAH
Der alte Heini

07.10.2007 um 13:29 Uhr

Wenn der BR Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat, warum ist er denn zurückgetreten. Ihr hättet besser das Ergebnis des neuen Verfahrens abgewartet. Das ist ein Verhalten was dem AG sicherlich freut, die Unsicherheit. Ansonsten hat Catweazle recht, besprecht die Probleme mit dem Anwalt, den was der AG meint ist wohl eher zu seinem Gunsten gedacht.

A
Abakus

07.10.2007 um 17:03 Uhr

@schweet

Ihr habt volle Rechte, weil ihr noch im Amt seid. Der Einspruch dient dazu, die Frist zu verlängern. Wenn der Entscheid rechtskräftig wird, seid ihr von dem Moment an nicht mehr im Amt. Einspruch nicht zurückziehen!

P
PofO

07.10.2007 um 20:20 Uhr

Ihr habt volle Rechte und auch die Pflichten als BR. Da Ihr Neuwahlen eingeleitet habt, seit ihr bis zur Konstuierenden Sitzung des Neuen BR´s im Amt. Ihr könnt den Einspruch zurücknehmen, eine BR lose Zeit wird es nicht geben.

L
Lotte

07.10.2007 um 23:40 Uhr

PofO, schlechter Tipp.

schweet, Wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann gibt es den BR nicht mehr, auch keine Weiterführung der Geschäfte bis zur Neuwahl. Dazu der Däubler unter § 19 BetrVG in RN 34: "Eine erfolgreiche Anfechtung entzieht mit der Rechtskraft der Entscheidung dem BR die Grundlage für sein weiteres Bestehen. Er führt auch nicht mehr die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter, da sich § 22 nicht auf diesen Fall bezieht." Heißt für Euch: Einspruch aufrecht halten und schnell wählen!

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