Hallo, wir sind ein Betriebsrat in der Größe von 5 Personen, nun ist ein Mitglied durch Firmenwechsel zurück getreten. Und ein neuer muss nachrücken. Nach meiner Meinung rückt dann der nach der nachfolgend bei der Wahl die nächsthöhere Stimmenanzahl hatte.

Nun denken 2 Personen in unserem Betriebsrat das die 2 Herren die bei der Wahl die Wahl nicht angenommen haben auch als Nachrücker wären. Ich bin aber der Meinung das man das nicht annehmen der Wahl als Rücktritt zu deuten ist und diese Herren nicht als Nachrücker fungieren.

Wer kann mir da genau Auskunft geben?

DANKE