Wahlordnung einige Unklarheiten
Ein fröhliches hallo an alle,
Mein Problem = Wahlen
Zur Sache: Wir sind um die 280 MAs und müssen nach §13 Abs. 2 Nr. 1 im nächsten Jahr Neuwahlen durchführen. Nun habe ich mich versucht da ein bissel einzulesen um das auch zu verstehen. Leider blieb natürlich einige Fragen übrig. Diesbezüglich habe hier auch schon die Suchfunktion gestresst aber immer noch nicht wirklich alles verstanden. Der Wahlvorstand der letzten Wahl ist leider nicht mehr in unserer Firma :-( Nun zu meinen Fragen: Unstrittig ist das wir kein vereinfachtes Wahverfahren nutzen können. Daher wird eine Wählerliste i.S.v. §2 Abs. 1 WO ausgehangen. Soweit so gut nun kommt der Knackpunkt.
Ab §6 wird von Vorschlaglisten (plural) gesprochen. Im Fred 15597 wird schon auf die Brisanz von Last-Minute Einreichungen von Vorschlaglisten hingewiesen (P.S. mein Haken ist gesetzt ;-) ) Unser jetziges Gremium ist sich bereits darüber im klaren, dass wir nur eine Liste haben möchten. Bei flüchtiger Betrachtung mag so manch einer sagen, dass es dann keine objektive Wahl sei, jedoch können wir aus Erfahrung sagen, dass wir einige Pappnasen mit dabei haben, welche das Amt des BR gerne als "Mobile" Kaffeepause betrachten. Bitte jetzt keine Hinweise dass man ja auch Arbeiten gezielt an diese BRM weitergeben kann, denn das nutzt nicht wirklich viel. Daher unser Wunsch solchen Kandidaten es schon vom Start weg schwer zu machen. Sicherlich kann man auch während der Amtszeit entsprechende Maßnahmen einleiten aber auch das würde uns ja nur Zeit Kosten, welche uns dann nicht für unsere MAs zur Verfügung steht.
Die Wählerliste ist nach Name je Geschlecht sortiert. Die Vorschlagliste soll in erkennbarer Reihenfolge sein. Mit irgendeiner Relevanz?
Gibt es mehrere Listen wie entscheidet der (Wählende) MA welches BRM er leztendlich im BR haben will? Sollte Tatsache nur eine Liste vorhanden sein, wählen die MAs dann die Person oder ist dann noch die Reihenfolge maßgeblich?
Bsp: Im 9ner Gremium steht an 10er Stelle ein Kandiat auf den die meisten Stimmen fallen (würden). Was hat das dann mit der Reihenfolge auf der Vorschlagliste zu tun?
Nun zur Stimmenverteilung: Bei nur einer Liste. Wird dann die Anzahl der Stimmen je gewähltes Mitglied bestimmt? Oder wird das ganze dann Prozentual verteilt? (Ich Ziele auf die Frage der Ersatzmitglieder ab) und wie sieht es bei mehreren Listen aus?
Wie die Minderheitensitze verteilt sein müssen ist wieder mal unstrittig.
Nächste Frage: Müssen die Leitenden dann auch neuwahlen machen? Wenn ja müssen wir darauf hinweisen oder müssen die das selber "merken"?
Vielen dank für eure Mühen Kollega
Community-Antworten (7)
06.10.2007 um 21:49 Uhr
Das sind etwas zu viele Frage auf einmal. Da fehlen ja die geringsten Voraussetzungen, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Ich empfehle dringend, euch schulen zu lassen.
Anscheinend verwechselt ihr die "Wählerliste" mit "Vorschlagslisten". Die Wählerliste ist ein Verzeichnis der wahlberechtigten Beschäftigten. Vorschlagslisten sind die Listen mit den Kandidaten, die sich zur Wahl stellen.
Es spielt keine Rolle, ob sich euer Gremium "im klaren darüber ist, nur eine Liste haben zu wollen". Wenn mehr als eine Liste eingereicht wird, gibt es halt Listenwahl, sonst Persönlichkeitswahl. Listenwahl ist der Normalfall, Persönlichkeitswahl die Ausnahme. Aber auch wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird, muß die eine Liste natürlich auch die vorschriftsmäßige Form einer LISTE haben, mit Auflistung der Kandidaten, Stützunterschriften usw. Und es muß einen Listenvertreter geben. Er bestimmt die Reihenfolge der Kandidaten.
Die Vorschlagliste soll in erkennbarer Reihenfolge sein. Mit irgendeiner Relevanz?
Natürlich! Die Reihenfolge ist die Relevanz! Die ersten Kandidaten haben größere Chancen, in den Betriebsrat einzuziehen als die hinteren (bei Listenwahl).
gibt es mehrere Listen wie entscheidet der (Wählende) MA welches BRM er leztendlich im BR haben will?
Bei Listenwahl wählt er keinen einzelnen Kandidaten, sondern die Liste. Deshalb ist es ja eine Listenwahl.
Sollte Tatsache nur eine Liste vorhanden sein, wählen die MAs dann die Person oder ist dann noch die Reihenfolge maßgeblich?
Wenn nur eine Liste eingereicht wurde, spielt die Reihenfolge theoretisch keine Rolle. In der Realität sind die Oberen aber aus psychologischen Gründen oft begünstigt.
Nun zur Stimmenverteilung: Bei nur einer Liste. Wird dann die Anzahl der Stimmen je gewähltes Mitglied bestimmt? Oder wird das ganze dann Prozentual verteilt? (Ich Ziele auf die Frage der Ersatzmitglieder ab)
Ich verstehe nicht, was in diesem Fall der Unterschied zwischen Anzahl und Prozent sein soll. Diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Die Nachfolgenden sind Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Stimmen, die auf sie entfallen sind.
und wie sieht es bei mehreren Listen aus?
Dann kommt das Prinzip der "Höchstzahlen" zur Anwendung. Siehe §15 Wahlordnung.
Müssen die Leitenden dann auch neuwahlen machen?
Was haben die denn mit der Wahl des Betriebsrats zu tun? Nichts.
Viel Glück!
07.10.2007 um 13:20 Uhr
@Abakus
vielen Dank für deine ebenfalls ausführliche Antwort.
Der Unterschied zwischen Wähler- und Vorschlagliste ist uns bekannt. Scheinbar hab ich es Falsch rübergebracht.
Das mit der Anzahl der Listen ist nun auch geklärt. :-) (Gibt es da nicht eine Trick das zu beeinflussen ? Siehe Fred 15597)
Das mit der Stimmenverteilung war mir unklar, weshalb ich auch keine richtige Frage formulieren konnte. Dank Dir nun Erledigt ;-)
Nun noch das Letzte die Leitenden:
"§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen ... Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,..."
Daraus ziehe ich den Schluß, dass die Wahl des Sprecherausschusses nicht zwingend mit § 13 Abs. 2 Nr.1 verbunden ist.
Ich denke ich habe mir die Frage selber beantwortet, wollte aber sicher gehen, nicht etwas übersehen zu haben :-)
Nochmals vielen Dank für deine Antwort
Gruß Kollega
07.10.2007 um 13:48 Uhr
Kollega, Du hast ja das richtige Demokratieverständnis, wenn Du dir schon vor dem Beginn einer Betriebsratswahl Gedanken darüber machst, wie Du die Wahl entsprechend deinen Wünschen mit "regulären" Tricks "verbiegen" kannst. So kann ich Dir nur die gleiche Antwort geben, wie in 15597 auch.
Und wenn der Wahlvorstand den Wahlablauf oder die Kollegen so manipuliert, dass nur noch eine Persönlichkeitswahl stattfinden kann, so währe die Wahl nicht nur anfechtbar sondern so gar nichtig. Das zu den "regulären" Tricks.
07.10.2007 um 14:07 Uhr
@Der alte Heini,
Stimmt ich mache mir wirklich Gedanken darüber. Aber nicht weil ich das Anwenden will (Ist mir schon klar, dass sich hier der nicht leise Verdacht aufzwängt) sondern weil ich es verhindern will!
Kannst Du mal den Haken setzen?
Gruß
Kollega
07.10.2007 um 15:10 Uhr
@Kollega Du kannst das aber doch nicht verhindern...
07.10.2007 um 15:37 Uhr
@Kölner
Ich bin da echt sehr naiv. Ich dachte wenn man den "Trick" kennt, dann kann man was dagegen machen!
Na dann bin ich mal gespannt :-)
Danke für die Mühe
Gruß Kollega
08.10.2007 um 00:09 Uhr
Hallo Kollega, wir hatten erst kürzlich Neuwahlen und ich kann Dich gut verstehen. Besorg zuerst für den Wahlvorstand das Wahlhelferprogramm! Schleichwerbung, ich weiß, aber sehr nützlich!!! Das nächste ist natürlich Wahlkampf! Trete an die Personen heran, von denen Du weißt, dass sie kandidieren möchten und überzeuge die davon, dass eine Persönlichkeitswahl gerechter ausfällt als eine Listenwahl. Und auch wenn eine weitere Liste auftraucht, braucht diese ja entsprechend viele Stimmen, wenn Du aber alle fähigen BRM in Spe auf einer Liste vereinst, werden die Kollegen auch die meisten Stimmen auf diese vergeben. Da mußt Du dann dem Urteilsvermögen der MA vertrauen. Die wissen auch selbst, wer lieber Kaffee trinkt als sich um die Probleme anderer zu bemühen.
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