Ein fröhliches hallo an alle,

Mein Problem = Wahlen

Zur Sache:
Wir sind um die 280 MAs und müssen nach §13 Abs. 2 Nr. 1 im nächsten Jahr Neuwahlen durchführen. Nun habe ich mich versucht da ein bissel einzulesen um das auch zu verstehen. Leider blieb natürlich einige Fragen übrig. Diesbezüglich habe hier auch schon die Suchfunktion gestresst aber immer noch nicht wirklich alles verstanden.
Der Wahlvorstand der letzten Wahl ist leider nicht mehr in unserer Firma :-(
Nun zu meinen Fragen:
Unstrittig ist das wir kein vereinfachtes Wahverfahren nutzen können. Daher wird eine Wählerliste i.S.v. §2 Abs. 1 WO ausgehangen. Soweit so gut nun kommt der Knackpunkt.

Ab §6 wird von Vorschlaglisten (plural) gesprochen. Im Fred 15597 wird schon auf die Brisanz von Last-Minute Einreichungen von Vorschlaglisten hingewiesen (P.S. mein Haken ist gesetzt ;-) )
Unser jetziges Gremium ist sich bereits darüber im klaren, dass wir nur eine Liste haben möchten.
Bei flüchtiger Betrachtung mag so manch einer sagen, dass es dann keine objektive Wahl sei, jedoch können wir aus Erfahrung sagen, dass wir einige Pappnasen mit dabei haben, welche das Amt des BR gerne als "Mobile" Kaffeepause betrachten. Bitte jetzt keine Hinweise dass man ja auch Arbeiten gezielt an diese BRM weitergeben kann, denn das nutzt nicht wirklich viel. Daher unser Wunsch solchen Kandidaten es schon vom Start weg schwer zu machen. Sicherlich kann man auch während der Amtszeit entsprechende Maßnahmen einleiten aber auch das würde uns ja nur Zeit Kosten, welche uns dann nicht für unsere MAs zur Verfügung steht.

Die Wählerliste ist nach Name je Geschlecht sortiert.
Die Vorschlagliste soll in erkennbarer Reihenfolge sein. Mit irgendeiner Relevanz?

Gibt es mehrere Listen wie entscheidet der (Wählende) MA welches BRM er leztendlich im BR haben will?
Sollte Tatsache nur eine Liste vorhanden sein, wählen die MAs dann die Person oder ist dann noch die Reihenfolge maßgeblich?


Bsp: Im 9ner Gremium steht an 10er Stelle ein Kandiat auf den die meisten Stimmen fallen (würden). Was hat das dann mit der Reihenfolge auf der Vorschlagliste zu tun?

Nun zur Stimmenverteilung: Bei nur einer Liste. Wird dann die Anzahl der Stimmen je gewähltes Mitglied bestimmt? Oder wird das ganze dann Prozentual verteilt? (Ich Ziele auf die Frage der Ersatzmitglieder ab) und wie sieht es bei mehreren Listen aus?

Wie die Minderheitensitze verteilt sein müssen ist wieder mal unstrittig.

Nächste Frage: Müssen die Leitenden dann auch neuwahlen machen? Wenn ja müssen wir darauf hinweisen oder müssen die das selber "merken"?

Vielen dank für eure Mühen Kollega