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Kündigung ohne Anhörung des BR - muss AG die Kündigung zurückziehen?

KV
Kadir- Vural
Jan 2018 bearbeitet

Der Kollge hat der AG vor 5 wochen betriebsbedingt gekündigt,jetzt wollte er nach 5 Wochen kündigungsschtz Klage erheben, er hat aber die so gennanten wiederspruchsfriest von 3 wochen nict eingehalten, was aber dabei festgestellt wurde die Kündigung wurde dem bestehendes BR gar nicht vorgelegt, der BR wurde nicht angehört.

Der Kollege möchte jetzt zurück ziehung von Kündigung, weil der BR nicht angehört worden ist.

Muss der AG die Kündigung erneuert aussprechen, muss AG die Kündigung zurück ziehen.???ß

5.80502

Community-Antworten (2)

H
hans

04.10.2007 um 22:27 Uhr

Nein, verloren.

§7 KSchG: Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.

Dennoch sollte der Kollege alle Wege nutzen und den unwahrascheinlichen Fall über KSchG §5 (verspätete Klage) prüfen lassen. Er SOLL sich aber dringend mit einem RA in Verbindung setzen - eine rechtverbindliche Auskunft wird hier nicht gegeben werden (dürfen)

FB
Frank B

05.10.2007 um 09:44 Uhr

Guten Morgen! Auch schon ausgeschlafen? Wenn der Kollege was gegen seine Kündigung hat und ihm ist bekannt, dass ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, fällt ihm das reichlich spät ein!

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