Hallo,
in unserem Betrieb gab es durch gesetzliche Vorgaben mehrere Umbesetzungen der Mitarbeiter im Verwaltungsbereich.
Die Aufgabengebiete haben sich teilweise erheblich geändert. Zusätzliche Arbeiten sollen natürlich auch noch erledigt werden.
Teile der Belegschaft arbeiten jetzt schon mehrere Wochen in ihren neuen Aufgabengebieten.
Ab wann (wieviel Wochen) muss der Arbeitgeber eine neue Stellenbeschreibung durchführen lassen?
Können wir als Betriebsrat diese einfordern? Wenn ja wo steht dies?

mfg