Stellenbeschreibung / -bewertung - Können wir als Betriebsrat diese einfordern?
Hallo, in unserem Betrieb gab es durch gesetzliche Vorgaben mehrere Umbesetzungen der Mitarbeiter im Verwaltungsbereich. Die Aufgabengebiete haben sich teilweise erheblich geändert. Zusätzliche Arbeiten sollen natürlich auch noch erledigt werden. Teile der Belegschaft arbeiten jetzt schon mehrere Wochen in ihren neuen Aufgabengebieten. Ab wann (wieviel Wochen) muss der Arbeitgeber eine neue Stellenbeschreibung durchführen lassen? Können wir als Betriebsrat diese einfordern? Wenn ja wo steht dies?
mfg
Community-Antworten (3)
04.10.2007 um 22:07 Uhr
@futro_1 Ich wusste gar nicht, dass Stellenbeschreibungen eine solche Bedeutung haben...? Zumal es oft so ist, dass sie so unkonkret wie möglich sind und so genau wie nötig. Ist das bei Euch anders? Existenzieller z.B. wegen § 81 BetrVG?
04.10.2007 um 22:35 Uhr
@futro_1,
wenn tarifliche Bindung besteht ergibt sich m.E. aus der Aufgabenänderung eine begründete "BR-Sorge" das hier umgruppiert werden könnte. Da müsst Ihr natürlich auch den TV quercheckenauf die Dauer wann Umgruppiert werden muß (bei uns halbes Jahr)....
Oder falls ihr sowas habt - Arbeitszeit-BV? Verfügbarkeitsslot's? Dann wäre diese mal zu überarbeiten.... Wenn nicht vorhanden... erstellen ;-)
05.10.2007 um 10:12 Uhr
Durch die Umbesetzungen kommt es zu erheblichen Arbeitsänderungen. Einige Mitarbeiter haben mitlerweile 1,5 Stellen inne, werden aber noch nach einer alten (7 Jahre) Stellenbwertung bezahlt. Ich hörte, dass es tarifrechtliche oder gesetzliche Regeleungen gibt, nach denen ein Arbeitnehmer nach 2 Monaten die Bezüge der neuen Tätigkeit bekommen muss, wenn diese denn "höherwertig" sind?!? Stimmt das? Ich habe bisher noch nichts gefunden....
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