Mitarbeitergespräch mit Personalabteilung - Wie verhalte ich mich in so einem Gespräch als Betriebsrat?
Hallo Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ein Kollege hat mich gebeten, an einem Gespräch mit seinem Gruppenleiter/ Abteilungsleiter und der Personalabteilung teilzunehmen. Dem Kollegen wurde bisher nicht gesagt, worum es in diesem Gespräch geht. Er vermutet allerdings, dass es darum geht, dass er in diesem Jahr schon 8 Wochen krank war. Wie verhalte ich mich in so einem Gespräch als Betriebsrat?
Vielen Dank für Eure Antworten/ für Eure Hilfe! Gruss Sandmann
Community-Antworten (6)
04.10.2007 um 17:25 Uhr
@sandmann Dann würde ich in diesem Gespräch den AG als BR darauf hinweisen, dass es § 84 SGB IX gibt. Auch gibt es dann eine Kommission und so weiter und so weiter...
04.10.2007 um 18:22 Uhr
Und an eine BV über Betriebliches Eingliederungsmanagement nachdenken.
05.10.2007 um 14:12 Uhr
Hallo, der Betriebsrat hat kein generelles Recht, an Gesprächen mit Mitarbeiter dabei zu sein, Rechte hat er bei: §81 Abs.4, § 82 Abs.2, § 84 Abs.1 BetrVG. Ich würde hier erst einmal nachfragen, um was es ganeu geht.
05.10.2007 um 18:49 Uhr
@Shravan Kannst Du noch mal nachlesen, was Du meinst und was betriebsratten, sandmann und ich meinen?
12.10.2007 um 21:26 Uhr
- Vermutungen helfen niemanden.
- Habt ihr eine B V zum IX Sozialgestzbuch ? (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Wenn der Kollege Dich bittet -- ist das für den AG bindend nicht für Dich -- aber ich empfehle
Zuhören Neutral bleiben bei dem Gespräch
Vor dem Gespräch den Kollegen anweisen nicht über seine persönlichen Verhältnisse
und Gesundheitszustand reden. Danach eine Beratung im BR Büro durchführen ( gegF. die Gewerkschaft um Rat fragen Rechtssekretär oder ähnliches )
13.10.2007 um 13:16 Uhr
Hallo sandmann, wenn ich von einem MA gebeten werde, an so nem Gespräch teilzunehmen, bei dem der Gesprächsgegenstand unbekannt ist, gehe ich mit einem großen gewichtigen Notizbuch, in dem ich alle Gespräche aufnotiere hin. Das signalisiert den Gesprächsführenden, das da jemand sitzt und sehr genau aufpasst und dieses auch dokumentiert. Schon allein diese Tatsache diszipliniert die Arbeitgeberseite ungemein, denn ohne BR und Notizbuch versuchen sie meist, verbalen Druck auszuüben. Dann beschränke ich mich im Gespräch vorerst auf eine Rolle als Zuhörer und Protokollant, es sei denn, dass Dinge zur Sprache kommen, zu denen ich eine fundierte Meinung kundtun kann. Ich verweise dann jedoch stets darauf, dass diese Meinungsäußerung meine persönliche und nicht die des BR ist, denn diese kann ich erst nach Beratung mitteilen. Sollten sich aus dem Gespräch relevante Erörterungspunkte für den BR ergeben, weise ich darauf hin, dass ich das Gespräch als Information betrachte und den Gegenstand zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten BR- Sitzung setzen werde. Es hilft den MA oft schon, dass jemand zugegen ist, der auf seiner Seite steht . . .
Verwandte Themen
Mitarbeitergespräch wegen zu vielen Krankheitstagen
ÄlterIch bin ein Betriebsrat eines Unternehmen , und benötige mal für ein kommendes Mitarbeitergespräch eure Meinung . Ein Mitarbeiter hatte im Jahr 2012 eine Lungenembolie . dort war er bereits ca 60 T
Mitarbeitergespräch: Betriebsratsvertretung durch Ersatzmitglied?
ÄlterHallo zusammen, ich werde hier kurz die Situation und das, was ich glaube rechtlich zu wissen, (be)schreiben und dann meine Frage stellen. Wir sind 3 Leute im Betriebsrat, davon 2 aus dem gleichen
Vorsicht Falle!? Mitarbeitergespräch mit Betriebsträtin
ÄlterZum Wochenauftakt ein (noch) fröhliches Hallo in die Teilnehmerrunde des Forums. Ich bin zwar freigestellte Betriebsrätin, in diversen Ausschüssen und stellvertretende Vorsitzende, aber erst in meiner
Mitarbeitergespräch innerhalb des BR
ÄlterHallo, hier eine Frage, wie die interne Zusammenarbeit des BR besser organisiert werden kann, Schwachpunkte erkannt werden und die Motivation der BR-Mitglieder gefördert wird. Ich bin seit 5 Jahren
Mitarbeitergespräch Teilnahmepflicht
ÄlterHallo, mein Kollege im Betriebsrat wurde vom Chef zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Es handelt sich nicht um einen Gesprächsgrund der unter die §§ 81 und 82 BetrVG fällt. Gesprächgrund ist,