Eine unserer Mitarbeiterinnen stellte einen Antrag auf Teilzeit. Dieser wurde fristgemäß durch den Arbeitgeber abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte schriftlich an die Mitarbeiterin. Zeitgleich hat der Betriebsrat von der Personalabteilung eine Kopie der Ablehnung erhalten. Meine Frage: ist das ausreichend, oder muss der Betriebsrat nach Antrageingang angehört werden?
Danke
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen