Anhörung bei Teilzeitantrag?
Hallo zusammen.
Eine unserer Mitarbeiterinnen stellte einen Antrag auf Teilzeit. Dieser wurde fristgemäß durch den Arbeitgeber abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte schriftlich an die Mitarbeiterin. Zeitgleich hat der Betriebsrat von der Personalabteilung eine Kopie der Ablehnung erhalten. Meine Frage: ist das ausreichend, oder muss der Betriebsrat nach Antrageingang angehört werden? Danke
Community-Antworten (4)
04.10.2007 um 15:06 Uhr
einfache Antwort:nein
04.10.2007 um 15:13 Uhr
Obwohl es um einen Antrag auf Arbeitszeitänderung/verlagerung geht?
04.10.2007 um 15:15 Uhr
ggf. gibt es ein MBR wenn der AG der Teilzeit zustimmt aber so sind wir im Bereich des Individualarbeitsrecht
06.10.2007 um 12:33 Uhr
Hier muß man recht klar trennen. Eine Veränderung des Arbeitszeitvolumen ist nur bei Volumenerhöhung und auch nur eventuell mitbestimmungspflichtig. Bei einer Reduzierung von Arbeitszeit ist der BR zu 100% außen vor. Die Mitarbeiterin kann nur im Klageverfahren die Umwandlung in ein Teilzeitarbeitsverhältnis erwirken, dies allerdings nach der neuen Rechtsprechung des BAG mit excellenten Chancen.
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