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Supervsion - nur gegen Abbau von Überstunden?

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takijo
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir haben eine anfrage von kollegen. sie wollen nach einer "probestunde" supervision gerne weitermachen. gf sagt sie übernimmt die kosten,aber von den 5x 4 stunden sollen die hälfte arbeitszeit die andere hälfte privatzeit gerechnet werden. hälfte der kollg (10) weigert sich jetzt denn sie haben überstunden gemacht wenn es nötig war und sollen diese dann so wieder abgeben? sie machen die supervision ja nicht aus spass oder weil sie private probleme haben sondern damit das arbeiten besser (noch besser) wird. kann die gf es trotzdem durchsetzten? zu ihren bedingungen?

5.929010

Community-Antworten (10)

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wiewo

04.10.2007 um 12:04 Uhr

hallo takijo,

kannst Du einem Unwissenden mal kurz erklären was unter einer Probestunde "supervision" zu verstehen ist - danke.

W
wölfchen

04.10.2007 um 12:08 Uhr

. . . ich glaube, das kann man mit der dürftigen Information nicht so pauschal beantworten - also folgende Zusatzfragen:

  • Was ist das für eine Supervision, bzw. wer führt die durch (externer Supervisor, betriebsinterner)?
  • Geht es dabei tatsächlich nur um arbeitsbezogene Fragen?
  • Was soll das Ergebnis dieser Supervision sein? Grundsätzlich halte ich in bestimmten Bereichen Supervisionen für eine fantastische Sache, es kommt aber immer auf das WIE, WER und mit WELCHEM Ziel an. . .
T
takijo

04.10.2007 um 12:41 Uhr

also, die hatten 2 stunden einen externen supervisor. danach sollte besprochen werden ob und wie oft supervision stattfinden soll. ja es geht nur um die arbeit, um die teamarbeit. der bereich ist wohnheim für behinderte erwachsene. 5 gruppen, jeder kollege fühlt sich nur für "seine" gruppe verantwortlich, kein übergreifendes arbeiten mit manchen koll. möglich. das ergebniss soll eine bessere zusammenarbeit der kollegen sein.

W
wölfchen

04.10.2007 um 13:07 Uhr

. . . ich habe inzwischen mal versucht, etwas zu recherchieren - ohne Erfolg (was nicht heißt, dass es nichts dazu gibt). Das Thema Supervision ist noch ziemliches Neuland und ich habe leider nichts gesetzliches oder Beispielentscheidungen finden können. Jedoch als Meinungsbildenden Beitrag: ich würde bei Verhandlungen und in Eurem konkreten Fall davon ausgehen, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die ausschließlich im betrieblichen Interesse liegt - somit auch der Betrieb die Zeit bezahlen möchte. Vielleicht findet noch jemand was passendes, ich werde mal weiter recherchieren und schreiben, wenn ich was gefunden habe.

T
takijo

04.10.2007 um 13:12 Uhr

ich danke dir. werde nachher mal wieder reinschauen. ich habe auch versucht was rauszufinden leider erfolglos. aber ich wusste das ich hier helfer habe ;-))

K
Kölner

04.10.2007 um 13:45 Uhr

@wölfchen Die "Reflexion des beruflichen Handelns" (gemeinhin Suppenvision genannt) gibt es bereits seit den siebziger Jahren. Demnach ist es eine "alte" Form der Psychohygiene im beruflichen Kontext! Der AG im sozialen Bereich fördert (und fordert sie mitunter auch) um seiner Fürsorgepflicht bei einer Tätigkeit im sozialen, psychischen Bereich nachzukommen. Aber wem sage ich das... ;-)

@takijo Wenn AG's bei dieser Art und Weise anfangen zu lamentieren, zu feilschen und einen Teil der Kosten abzulehnen, dann wäre ich geneigt, die Supervision dann auch abzulehnen. Ganz oder gar nicht - sie ist berufsbezogen! Ob man über die "beruflichen Bildungsparagrafen" im BetrVG an dieses Thema eine Mitbestimmung bekommt, wage ich zu bezweifeln... Manchmal steht allerdings in den AV's, Stellenbeschreibungen oder auch im Leistungsvertrag etwas, dass die Kostenübernahme und die AZ regelt. Gerade dann, wenn eine Kostenträger dieses fordert...

T
takijo

04.10.2007 um 14:05 Uhr

wichtig für die kollg. ist auch ob sie einen nachteil erfahren wenn sie unter diesen umständen die supervision ablehnen. die kollg. haben selber angefragt das sie eine haben möchten,darum der "probetermin" aber keiner wusste etwas über die bedingungen. zweite varieante ist wohl jeder zahlt 20,- euro eigenanteil pro sitzung, nett,oder?

W
wölfchen

04.10.2007 um 14:08 Uhr

. . . stimmt schon, dass Supervisionen nicht neues sind - jedoch nach meinen Beobachtungen in meinem Umfeld halten manche AG (auch die in sozialen Bereichen) eine Supervision noch heute für einen vergnüglichen Fernsehabend vor einem supergroßen Fernsehapparat, es ist also, obwohl alt, für viele noch ein Fremdwort und gehört nach Meinung derer, die es nicht für einen großen Fernseher halten, in die Rubrik "Psychologengewäsch und Hokuspokus". Der Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH) beklagt allerdings auch: "Wir gehen davon aus, das es zur Personalentwicklung eines jeden Unternehmens gehört, die Kenntnisse ihrer Mitarbeiter an die jeweils aktuellen Erfordernisse des konkreten Arbeitsfeldes anzupassen. Dies schließt Freistellung und Kostenübernahme mit ein. Tatsächlich ist jedoch eine umgekehrte Entwicklung zu beobachten: Arbeitgeber verlangen von ihren MitarbeiterInnen ein permanentes zeitnahes Update ihrer Qualifikationen, gleichzeitig aber sind sie immer weniger bereit, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Selbst Supervision, die sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einem Standardinstrumentarium in der Sicherung von Qualität entwickelt hat, wird zunehmend zurückgefahren." Um auf die Fragestellung zurückzukommen - ich würde dem BR empfehlen, über die Freistellung eine BV abzuschließen. Argumentationen, die dafür sprechen findet man genug.

W
wölfchen

04.10.2007 um 14:13 Uhr

. . . ich habe die letzte Frage erst nach dem Senden der Antwort gelesen - Nachteile können den MA nicht entstehen, wenn sie das unter diesen Bedingungen ablehnen, da es unwahrscheinlich ist, dass die Teilnahme an Supervisionen zu ihren arbeitsvertraglich festgeschriebenen Aufgaben gehört.

K
Kölner

04.10.2007 um 14:14 Uhr

@wölfchen Ich gebe Dir da durchaus recht. Die "Pseudo-Gewerkschaft" DBSH hat dazu aber nicht ausreichend lobby. Ist aber auch egal. Eine BV ist gut, wenngleich schwierig.

@takijo Nochmals: Ich würde nichts bezahlen. Entweder sieht der AG die Notwendigkeit oder man lässt es - mit allen Konsequenzen. Das ist dann eben so. Psycho-Gebabbel kann ich mir bedarfsorientiert dann durchaus woanders holen. Und dann auch ohne Doktrin (z.B. nur Fallsupervision oder Teamsupervision) des AG!

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