Datenschutzbeauftragter als BR-Vorsitzender?
Kann ein Datenschutzbeauftragter, der Mitglied des Betriebsrates ist, zum BR-Vorsitzenden gewählt werden?
Community-Antworten (7)
24.05.2007 um 16:44 Uhr
Warum den nicht
24.05.2007 um 16:49 Uhr
mary, selbst Du könntest Datenschutzbeauftragter werden ! > Beauftragter !!!!
24.05.2007 um 18:04 Uhr
@aloisman @waschbär
... waren nur so Gerüchte, dass das nicht ginge, wg. Gewissenskonflikt etc.
Hab mir aber schon gedacht, daß da nichts dran ist.
Danke für die schnellen Antworten
24.05.2007 um 18:12 Uhr
@mary: Den Fall hatten wir bei uns auch schon. Unser damaliger BR-Vorsitzender meinte dazu jedoch, dass er sich mit der Konstruktion nicht besonders wohl fühlen würde, weil er als DSB die Interessen des Arbeitgebers vertreten würde, und gab das "Amt" des DSB auf. Auch zeitlich sei er dieser Doppelbelastung nicht gewachsen, denn für beide Tätigkeiten ist ein grosser Schulungsaufwand nötig.
24.05.2007 um 18:20 Uhr
@ all my Love Guys
Es gibt nur eine Rüdi Völler ! Und der wird nie Datenschmutzberater .
29.06.2007 um 15:16 Uhr
Hallo,
In den Kommentaren des BDSG finden sich weitere Hinweise, wie ein DSB ausgewählt werden sollte. Dazu gehören u.a. Unabhängigkeit, mit der nötigen Fachkunde (z.B. IT Sicherheitstechnik und den Gesetzen [86.000+!!!]; siehe zusätzlich auch §4f BDSG), im Wesentlichen vertraut sein. Ein bDSB wird generell berufen und ist direkt der GF unterstellt (Folge: "Unkündbar", erhält und gibt keine Weisungen). Durch das BDSG ist er die einzige Person im Unternehmen, die wirklich alle Daten sehen darf (siehe §4f (4)="Besondere Verschwiegenheit"), wo sonst BR und GF keinen Zugriff haben (da techn. Protokolle oder Leistungskontrolle...).
Der wesentliche Punkt ist aber, dass ein DSB nicht in einen Interessenkonflikt kommen darf. D.h., dass ein DSB z.B. kein IT Manager sein darf und auch keine ähnliche Positionen inne haben sollte). Dies ist bei einem BR nicht unbedingt ausgeschlossen, denn auch ein DSB darf einen BR auditieren, wenn dieser selbst Daten erfasst (BR steht nicht über dem BDSG!).
Im Grunde ist der DSB Mittler zwischen BR und GF und Ansprechpartner zu allen internen und externen Fragen zum Thema Datenschutz. Empfehlung ist daher, dass er immer eine neutrale dritte Person sein sollte.
29.06.2007 um 16:09 Uhr
dr_major
Zweifel , der DSB darf im BR sein und selbst BRV darf er sein .
Sollte .... nicht darf aber. Warum auch nicht ?
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