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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutzbeauftragter als BR-Vorsitzender?

M
mary
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Datenschutzbeauftragter, der Mitglied des Betriebsrates ist, zum BR-Vorsitzenden gewählt werden?

7.08107

Community-Antworten (7)

A
Aliosman

24.05.2007 um 16:44 Uhr

Warum den nicht

W
Waschbär

24.05.2007 um 16:49 Uhr

mary, selbst Du könntest Datenschutzbeauftragter werden ! > Beauftragter !!!!

M
mary

24.05.2007 um 18:04 Uhr

@aloisman @waschbär

... waren nur so Gerüchte, dass das nicht ginge, wg. Gewissenskonflikt etc.

Hab mir aber schon gedacht, daß da nichts dran ist.

Danke für die schnellen Antworten

T
tramdriver

24.05.2007 um 18:12 Uhr

@mary: Den Fall hatten wir bei uns auch schon. Unser damaliger BR-Vorsitzender meinte dazu jedoch, dass er sich mit der Konstruktion nicht besonders wohl fühlen würde, weil er als DSB die Interessen des Arbeitgebers vertreten würde, und gab das "Amt" des DSB auf. Auch zeitlich sei er dieser Doppelbelastung nicht gewachsen, denn für beide Tätigkeiten ist ein grosser Schulungsaufwand nötig.

H
Huhn

24.05.2007 um 18:20 Uhr

@ all my Love Guys

Es gibt nur eine Rüdi Völler ! Und der wird nie Datenschmutzberater .

D
dr_major

29.06.2007 um 15:16 Uhr

Hallo,

In den Kommentaren des BDSG finden sich weitere Hinweise, wie ein DSB ausgewählt werden sollte. Dazu gehören u.a. Unabhängigkeit, mit der nötigen Fachkunde (z.B. IT Sicherheitstechnik und den Gesetzen [86.000+!!!]; siehe zusätzlich auch §4f BDSG), im Wesentlichen vertraut sein. Ein bDSB wird generell berufen und ist direkt der GF unterstellt (Folge: "Unkündbar", erhält und gibt keine Weisungen). Durch das BDSG ist er die einzige Person im Unternehmen, die wirklich alle Daten sehen darf (siehe §4f (4)="Besondere Verschwiegenheit"), wo sonst BR und GF keinen Zugriff haben (da techn. Protokolle oder Leistungskontrolle...).

Der wesentliche Punkt ist aber, dass ein DSB nicht in einen Interessenkonflikt kommen darf. D.h., dass ein DSB z.B. kein IT Manager sein darf und auch keine ähnliche Positionen inne haben sollte). Dies ist bei einem BR nicht unbedingt ausgeschlossen, denn auch ein DSB darf einen BR auditieren, wenn dieser selbst Daten erfasst (BR steht nicht über dem BDSG!).

Im Grunde ist der DSB Mittler zwischen BR und GF und Ansprechpartner zu allen internen und externen Fragen zum Thema Datenschutz. Empfehlung ist daher, dass er immer eine neutrale dritte Person sein sollte.

W
Waschbär

29.06.2007 um 16:09 Uhr

dr_major

Zweifel , der DSB darf im BR sein und selbst BRV darf er sein .

Sollte .... nicht darf aber. Warum auch nicht ?

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