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Zustimmung zur Einstellung verweigert

A
Anschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, die GL hat beantragt einen MA der 2 Jahre befr. eingestellt war in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Der Antrag wurde mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt da der MA in letzter Zeit häufiger durch Störung des Betriebsfriedens aufgefallen war. Die Ablehnung wurde der GL in einem Gespräch mitgeteilt. Aus diesem Gespräch ging hervor das die GL den MA auch ohne Zustimmung einstellen will. Jetzt meine Frage, müssen wir die Ablehnung schriftlich formulieren?

6.024016

Community-Antworten (16)

P
pirat

03.10.2007 um 16:13 Uhr

@Anschi,

mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt ...der MA in letzter Zeit häufiger durch Störung des Betriebsfriedens .....was hat er so schlimmes getan? Upps. Der AG ist aber anderer Meinung? Der BR hat ihn verurteilt......was sagte den der Kollege dazu?

......müssen wir die Ablehnung schriftlich formulieren....wie wurde das denn sonst bei euch gehandhabt?

R
redbull

03.10.2007 um 18:26 Uhr

@Anschi Hier mal in Auzug aus dem BetrVG

§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

(1) ... (2) ... (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt. (4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

Ich sehe es so, dass der AG eure Verweigerung ersetzen lassen wird. Dem Arbeitsgericht wird es eher am Herzen liegen einen Arbeitsplatz gesichert zu haben als auf euren wunsch eines friedliches Betriebsklimas haben zu wollen. Denn der AG hat ja davon wohl nichts mitbekommen.

W
Waschbär

03.10.2007 um 18:44 Uhr

anschi,

Ich dachte bis grade eben immer dass die Zustimmungsverweigerung eindeutig und nachvollziehbar sein muss. Beweise -Sie hat innerhalb von einer Woche mit Angabe der Gründe schriftlich beim Arbeitgeber einzugehen !!!!, § 99 Abs. 3 BetrVG. Die Wochenfrist beginnt am Tage darauf zu laufen, nachdem die Anhörung dem Betriebsrat (schriftlich!!!! jeep) zugegangen ist, § 187 Abs. 1 BGB.

! Aber ich könnte mich auch irren und es geht auch per "Tür und Angelgespräch"

K
Kölner

03.10.2007 um 18:52 Uhr

@redbull Glaubst Du, dass der AG zum Gericht marschieren wird? Glaubst Du auch, dass der BR - wenn der AG nichts dergleichen unternimmt - ein Verfahren nach § 101 BetrVG anstrengen wird?

Ich zweifel daran...

@Anschi Wenn der BR hier nachlässig oder/und ungenau einen Widerspruch formuliert hat, der AG dennoch einstellt und auch NICHT ein Arbeitsgerichtsbeschluss anstrebt, dann wird der BR der ganz große Verlierer sein...

A
Anschi

03.10.2007 um 18:54 Uhr

Anschi schade finden würde ich das aber schon

W
Waschbär

03.10.2007 um 19:13 Uhr

Anschi, ich auch und der Rest vom forum bestimmt auch,aber Hart ist das Leben eines Betriebsrates ! Härter ist nur das Leben einer Betriebsratte ! ():-)

Grüsse an Die betriebsratten , lebt ihr noch ???

R
redbull

03.10.2007 um 19:51 Uhr

@Waschbär Ich sehe das so. Der AG wartet die Frist ab. Hat nichts schriftliches auf dem Tisch. Somit steht einer Einstellung nichts im Weg. §101 kommt nicht zum tragen !

Lösung: Anschi wird nach §29 eine dringende Sitzung einberufen. Tagesordung = Einstellung des Mitarbeiter Name XY Es wird ein Beschluss gefasst, welcher dem AG sofort schriftlich zugestllt wird. @Anschi denk bitte an die Schriftform und Niederschriftenformalitäten sonst ist es wieder Essig! Grund z.B. "Der Betriebsrat hat große bedenken des betrieblichen Friedens. Der Mitarbeiter ist in der Zeit von bis durch sein Verhalten auffällig geworden. Auch wurde der Betriebsrat des öfteren über die abweichenden verhaltensweisen des MA durch andere MAs in Kenntniss gesetzt."

Sollte der Beschluss dann noch im Rahmen der Frist sein, dann bleibt dem AG nur übrig zum Gericht zu wandern. Sollte es verhärtete Fronten geben (zwischen AG und BR) wird er diese vom BR "verweigerte Einstellung" als Aufhänger gegen den BR nehmen und dann die Gebühren mit einem lächeln bezahlen. Sollte der AG jedoch auch nur den Hauch von vertrauen haben (ich spreche die vertraunsvolle zusammenarbeit an) dann wird er natürlich auf den BR "hören" und die Einstellung unterlassen. Weiterhin sind natürlich die näheren Umstände zu beachten. Gehört der "AN" zur "Normalen" Belegschaft oder ist er im leitenden Bereich tätig.

W
Waschbär

03.10.2007 um 20:03 Uhr

redbull,

ich sehe das so. wenn Anschi wirklich vorm Richter ziehen möchte und dort die Praktiken deudlich werden ... Dann sehe ich keinen Grund warum dort die Einstellung nicht geschehen sollte.

Ich rate Anschi deudlich, sich an das zu halten was die Vorgaben aussagen, ansonsten kännte Anschi schnell zum "angeschissenen" werden. Gell !? Dummheit schützt vor AG bosshaftigkeit nicht ! Und dem Richter schrerrt nur was die Form aussagt .

K
Kölner

03.10.2007 um 20:09 Uhr

@redbull Die Realität sieht anders aus! Der AG stellt vermutlich die Kollegin ein, ein Arbeitsgericht wird NICHT bemüht und der BR wird vermutlich auch nichts dagegen unternehmen nach § 101 BetrVG...

W
Waschbär

03.10.2007 um 20:48 Uhr

anschi,

für dich ...Das Leben des Brian (Monty Python's Life of Brian) , kauf dir die Film Melody ! Und dann ab zu Br 1 bis 4 ... und die Fachbücher nicht Vergessen, Däubler,Fitting und den Klebe ... ggf solltet ihr euch einen Schaverständigen "Einladen" der mal den in Ordung bringt !

BU
Beate U

03.10.2007 um 20:57 Uhr

oder schaut doch mal in einem von meinen kleinen lädchen vorbei , da habe ich auch Fach Bücher , nicht zum Thema aber prima zum Entspannen. Auch jenseits der Bekannten Dimensionen

G
Gevatter

03.10.2007 um 22:56 Uhr

Sehe das ähnlich wie Kölner. Die Frage ist aber, wenn der Kollege schon häufiger "unangenehm" aufgefallen ist, wurde da schon vorher etwas unternommen ? Sollte erst bei der Sitzung die Ablehnung der Einstellung beschlossen worden sein, dann klagt ruhig. Das Ding werdet ihr verlieren.

G
Gevatter

03.10.2007 um 23:02 Uhr

Gevatter..............

G
Gevatter

03.10.2007 um 23:27 Uhr

Oh wie schön. Da hat wohl jemand mein Passwort gehackt.

G
Gevatter

03.10.2007 um 23:31 Uhr

Ich bitte mal Admin die geloggte IP für Beitrag 77102 abzuspeichern.

K
Kölner

04.10.2007 um 02:03 Uhr

@Gevatter ...und dann? Jeder TN hier ist auch gehalten dazu einen Beitrag zu leisten. ;-)

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