Erstellt am 03.10.2007 um 14:13 Uhr von pirat
@Anschi,
mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt ...der MA in letzter Zeit häufiger durch Störung des Betriebsfriedens .....was hat er so schlimmes getan?
*Upps*. Der AG ist aber anderer Meinung?
Der BR hat ihn verurteilt......was sagte den der Kollege dazu?
......müssen wir die Ablehnung schriftlich formulieren....wie wurde das denn sonst bei euch gehandhabt?
Erstellt am 03.10.2007 um 16:26 Uhr von redbull
@Anschi
Hier mal in Auzug aus dem BetrVG
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) ...
(2) ...
(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.
(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim
Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Ich sehe es so, dass der AG eure Verweigerung ersetzen lassen wird. Dem Arbeitsgericht wird es eher am Herzen liegen einen Arbeitsplatz gesichert zu haben als auf euren wunsch eines friedliches Betriebsklimas haben zu wollen. Denn der AG hat ja davon wohl nichts mitbekommen.
Erstellt am 03.10.2007 um 16:44 Uhr von waschbär
anschi,
Ich dachte bis grade eben immer dass die Zustimmungsverweigerung eindeutig und nachvollziehbar sein muss. *Beweise*
-Sie hat innerhalb von einer Woche mit Angabe der Gründe schriftlich beim Arbeitgeber einzugehen !!!!, § 99 Abs. 3 BetrVG. Die Wochenfrist beginnt am Tage darauf zu laufen, nachdem die Anhörung dem Betriebsrat (schriftlich!!!! *jeep*) zugegangen ist, § 187 Abs. 1 BGB.
!
Aber ich könnte mich auch irren und es geht auch per "Tür und Angelgespräch"
Erstellt am 03.10.2007 um 16:52 Uhr von Kölner
@redbull
Glaubst Du, dass der AG zum Gericht marschieren wird?
Glaubst Du auch, dass der BR - wenn der AG nichts dergleichen unternimmt - ein Verfahren nach § 101 BetrVG anstrengen wird?
Ich zweifel daran...
@Anschi
Wenn der BR hier nachlässig oder/und ungenau einen Widerspruch formuliert hat, der AG dennoch einstellt und auch NICHT ein Arbeitsgerichtsbeschluss anstrebt, dann wird der BR der ganz große Verlierer sein...
Erstellt am 03.10.2007 um 16:54 Uhr von Anschi
Anschi
schade finden würde ich das aber schon
Erstellt am 03.10.2007 um 17:13 Uhr von waschbär
Anschi,
ich auch und der Rest vom forum bestimmt auch,aber Hart ist das Leben eines Betriebsrates ! Härter ist nur das Leben einer Betriebsratte ! ():-)
Grüsse an Die betriebsratten , lebt ihr noch ???
Erstellt am 03.10.2007 um 17:51 Uhr von redbull
@Waschbär
Ich sehe das so.
Der AG wartet die Frist ab. Hat nichts schriftliches auf dem Tisch. Somit steht einer Einstellung nichts im Weg.
§101 kommt nicht zum tragen !
Lösung:
Anschi wird nach §29 eine dringende Sitzung einberufen. Tagesordung = Einstellung des Mitarbeiter Name XY
Es wird ein Beschluss gefasst, welcher dem AG sofort schriftlich zugestllt wird.
@Anschi denk bitte an die Schriftform und Niederschriftenformalitäten sonst ist es wieder Essig!
Grund z.B. "Der Betriebsrat hat große bedenken des betrieblichen Friedens. Der Mitarbeiter ist in der Zeit von bis durch sein Verhalten auffällig geworden. Auch wurde der Betriebsrat des öfteren über die abweichenden verhaltensweisen des MA durch andere MAs in Kenntniss gesetzt."
Sollte der Beschluss dann noch im Rahmen der Frist sein, dann bleibt dem AG nur übrig zum Gericht zu wandern.
Sollte es verhärtete Fronten geben (zwischen AG und BR) wird er diese vom BR "verweigerte Einstellung" als Aufhänger gegen den BR nehmen und dann die Gebühren mit einem lächeln bezahlen.
Sollte der AG jedoch auch nur den Hauch von vertrauen haben (ich spreche die vertraunsvolle zusammenarbeit an) dann wird er natürlich auf den BR "hören" und die Einstellung unterlassen.
Weiterhin sind natürlich die näheren Umstände zu beachten. Gehört der "AN" zur "Normalen" Belegschaft oder ist er im leitenden Bereich tätig.
Erstellt am 03.10.2007 um 18:03 Uhr von waschbär
redbull,
ich sehe das so. wenn Anschi wirklich vorm Richter ziehen möchte und dort die Praktiken deudlich werden ... Dann sehe ich keinen Grund warum dort die Einstellung nicht geschehen sollte.
Ich rate Anschi deudlich, sich an das zu halten was die Vorgaben aussagen, ansonsten kännte Anschi schnell zum "angeschissenen" werden. Gell !?
Dummheit schützt vor AG bosshaftigkeit nicht ! Und dem Richter schrerrt nur was die Form aussagt .
Erstellt am 03.10.2007 um 18:09 Uhr von Kölner
@redbull
Die Realität sieht anders aus! Der AG stellt vermutlich die Kollegin ein, ein Arbeitsgericht wird NICHT bemüht und der BR wird vermutlich auch nichts dagegen unternehmen nach § 101 BetrVG...
Erstellt am 03.10.2007 um 18:48 Uhr von waschbär
anschi,
für dich ...Das Leben des Brian (Monty Python's Life of Brian) , kauf dir die Film Melody ! Und dann ab zu Br 1 bis 4 ... und die Fachbücher nicht Vergessen, Däubler,Fitting und den Klebe ... ggf solltet ihr euch einen Schaverständigen "Einladen" der mal den in Ordung bringt !
Erstellt am 03.10.2007 um 18:57 Uhr von Beate U
oder schaut doch mal in einem von meinen kleinen lädchen vorbei , da habe ich auch Fach Bücher , nicht zum Thema aber prima zum Entspannen. Auch jenseits der Bekannten Dimensionen
Erstellt am 03.10.2007 um 20:56 Uhr von Gevatter
Sehe das ähnlich wie Kölner. Die Frage ist aber, wenn der Kollege schon häufiger "unangenehm" aufgefallen ist, wurde da schon vorher etwas unternommen ? Sollte erst bei der Sitzung die Ablehnung der Einstellung beschlossen worden sein, dann klagt ruhig. Das Ding werdet ihr verlieren.
Erstellt am 03.10.2007 um 21:02 Uhr von Gevatter
Erstellt am 03.10.2007 um 21:27 Uhr von Gevatter
Oh wie schön. Da hat wohl jemand mein Passwort gehackt.
Erstellt am 03.10.2007 um 21:31 Uhr von Gevatter
Ich bitte mal Admin die geloggte IP für Beitrag 77102 abzuspeichern.
Erstellt am 04.10.2007 um 00:03 Uhr von Kölner
@Gevatter
...und dann?
Jeder TN hier ist auch gehalten dazu einen Beitrag zu leisten. ;-)