Erstellt am 03.10.2007 um 14:28 Uhr von pirat
Ahoi, Helga BRV;
Bei Neueinstellung muß der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 BetrVG die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme übergeben. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand etc.
Der Arbeitgeber darf die Übergabe der Bewerbungsunterlagen nicht nur auf die von ihm zur Einstellung vorgesehenen Bewerber beschränken. Er muß vielmehr die Unterlagen aller Stellenbewerber vorlegen, auch derjenigen, die von ihm abgelehnt werden.
das bekommt ihr alles per Mail?....... sehr ungewöhnlich.
nachzulesen....
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht203/arbeitsrecht203.html
Sekretariatsarbeit als Sachleistung....was bitte meinst du damit?
und Hinterherlaufen für wichtige Angaben ....is nit...der AG hat euch das zur Verfügung zu stellen.
über Tipps freuen...Seminar, Seminar....dringend!
Sorry, aber so wünschen sich AG einen BR......... traumhaft!