Schriftform von Anhörungen
Hallo alle, unsere GL will in Zukunft Anhörungen zu Einstellungen und Mehrarbeit formlos per mail zusenden. Wir hatten bisher ein Formblatt, welches routinemäßig die für den BR relevanten Fragen, z.B. Eingruppierung, Befristung etc. beantwortet hat. Nun erfolgt neuerdings Angabe von Namen und Beruf oder Teilbereich der Beschäftigung. Ich sehe uns schon in dauernder Korrespondenz und Hinterherlaufen für wichtige Angaben bei der Abstimmung im BR. Bei ca.120 MA haben wir weder einen Freigestellten im BR noch Sekretariatsarbeit als Sachleistung. Fällt die bisherige Praxis unter "betriebliche Übung"? Soweit ich weiß bedarf eine Anhörung keiner bestimmten Form. Wie macht Ihr das? Würde mich über Tipps freuen! BRV Helga
Community-Antworten (1)
03.10.2007 um 16:28 Uhr
Ahoi, Helga BRV; Bei Neueinstellung muß der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 BetrVG die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme übergeben. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand etc. Der Arbeitgeber darf die Übergabe der Bewerbungsunterlagen nicht nur auf die von ihm zur Einstellung vorgesehenen Bewerber beschränken. Er muß vielmehr die Unterlagen aller Stellenbewerber vorlegen, auch derjenigen, die von ihm abgelehnt werden.
das bekommt ihr alles per Mail?....... sehr ungewöhnlich.
nachzulesen.... http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht203/arbeitsrecht203.html
Sekretariatsarbeit als Sachleistung....was bitte meinst du damit? und Hinterherlaufen für wichtige Angaben ....is nit...der AG hat euch das zur Verfügung zu stellen. über Tipps freuen...Seminar, Seminar....dringend! Sorry, aber so wünschen sich AG einen BR......... traumhaft!
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