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Kostenübernahme des Feuerwehreinsatzes durch Arbeitnehmner?

M
Marco
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin, hatte mit einer weiteren Nachtdienst und in dieser Nacht wurde durch Insekten der Feueralarm am Rauchmelder ausgelöst. Hierbei hatten wir die Anordnung die Anlage, vorerst zurückzusetzen, da diese 3 Minuten Verzögerung hat, bis der Ruf zur Feuerwehr raus geht, um den evtl. Brand zu ermitteln, bzw. ob es sich um ein Fehlalarm handelt. Die Kollegin im veranrwortlichen Dienst, hatte es aber nicht rechtzeitig geschafft und nun will der Arbeitgeber die Kosten für den Einsatz, der Kollegin in Rechnung stellen, da es ja nun auch kein Brand gab. Meines Erachtens ist dies nicht Rechtens und hätte noch gerne andere Meinungen eingeholt. Gruß Marco

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Community-Antworten (3)

R
rosa

02.10.2007 um 13:19 Uhr

@Marco! Meiner Meinung nach kann dies nicht rechtens sein, da diese Kollegin den Alarm nicht selbst ausgelöst hat, sondern es waren Insekten. Durch diesen Fehlalarm hatte diese Kollegin sicher alle Hände voll zu tun um einge aufgeschreckte Menschen zu geruhigen. Ich nehme an, das dies in einem Krankenhaus passiert ist. Die Insekten bekommen die Rechnung.

E
ego112

02.10.2007 um 14:43 Uhr

Dass dieses nicht Rechtens ist, ist eigentlich klar, denn die Kollegin hat diesen Alarm ja nicht ausgelöst/verursacht. Doch stellt sich hier eine ganz andere Frage. Wie könnt Ihr Euch sicher sein, dass die Auslösung tatsächlich auf einen Fehlalarm beruht. Was ist wenn Ihr Euch irrt und es doch irgendwo brennt. Wenn ihr dann vorschnell die Brandmeldeanlage zurückgesetzt habt, seit Ihr für den Folgeschaden voll verantwortlich. Ich würde mich als AN hüten solch eine Vorgabe des AG umzusetzen. Solltet ihr feststellen dass es mit 100%er Sicherheit nicht z.B. brennt, könnt Ihr immer noch bei der FW anrufen und den Fehlalarm mitteilen.

B
Benno_BRB

04.10.2007 um 14:26 Uhr

Eine Rücksetzung der BMA (Brandmeldeanlage) ist nur durch die Feuerwehr gestattet. Wenn Euer AG die Meldung des Alarms direkt auf die Feuerwehr leitet, dann hat diese die Hoheit über alle weiteren Maßnahmen. Es ist sicher schwerer einen Fehlalarm bei der Versicherung einzureichen und auch ersetzt zu bekommen. Aber die Aufgabe der MA in solch einem Fll ist je nach Betrieb, die Eigenrettung, die immer oberste Priorität besitzt anschließende Meldung der Situation unter der Notrufnummer die Betätigung der Alarmanlage um andere in der Gefahrensituation befindliche Personen aufmerksam zu machen sowie Hilfeleistung bei der Evakuierung, wenn möglich und bei einem Entstehungsbrand erste Löschversuche zu starten.

Die Geschichte Feueralarm ist sehr vielschichtig.

Aber vielleicht hilft Euch die Aussage:

Die Auslösung durch die Insekten wäre auch nach dem Zurücksetzen der BMA wieder erfolgt. Daher ist es egal, ob die Kollegin die BMA rechtswidrig zurückgesetzt hat, hätte, wollte, würde oder nicht!!

Im Übrigen ist der Anlagenbetreiber gehalten, die BMA gegen Täuschungsalarme zu sensibilisieren. Da gibt es einfache und wirksame Methoden. Euer AG sollte mal einen Brandschutzbeauftragen konsultieren!

Jede Ausserbetriebnahme von BMA's muss der zuständigen Feuerwehr und ggf. auch der Sachversicherung gemeldet werden. Um einen Alarm zurücksetzen zu können mus die BMA - zumindest teilweise - ausser Betrieb genommen werden.

Die Abschaltung der Melde- und Löschanlagen darf erst erfolgen, wenn feststeht, dass ein Feuer gelöscht ist oder wenn feststeht, dass die Meldung ein Fehlalarm ist. Beides ist wirksam nur durch die Feuerwehr möglich. Von daher ist auch eine Sprinkleranlage erst auszuschalten´, wenn die Feuerwehr dieses anordnet.

Denn:

PERSONENRETTUNG GEHT VOR SACHWERTRETTUNG!!!! Im Gegenteil ist die Schwertrettung (das Löschen) oftmals nur auf die Verhinderung einer weiteren Feuerausbreitung gerichtet, weil das Feuer selber nicht mehr zu löschen ist.

Ich weiss, ein bissken weit ausgeholt, aber hoffentlich untermauert es die Verhaltensweise der Kollegin und zeigt Euch auf, dass der Chef nicht nur im Irrtum ist. Denn im Falle eines Falles gehen drei wertvolle Minuten verloren um die Rettung von Menschenleben einzuleiten. Aber was wieden die schon im Vergleich zum Verlust durch einen Produnktioonsausfall!?

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