Erstellt am 01.09.2018 um 18:09 Uhr von celestro
"Darf der AG ein Betriebsratsmitglied den Gang in den Betrieb verbieten?"
Kommt darauf an. Wenn es die Sicherheit gefährden könnte etc. kann das ggf. möglich sein.
"Und können sich die anderen Arbeitnehmr das BR Mitglied aussuchen, mit dem sie sprechen möchten?"
Grundsätzlich ja.
Erstellt am 02.09.2018 um 13:45 Uhr von samira
Würde mich doch sehr wundern, wenn der ganze Betrieb ein Hochsicherheitstrackt ist. Grundsätzlich haben alle BRs das Recht, alle Arbeitsplätze aufzusuchen.
Erstellt am 03.09.2018 um 20:56 Uhr von DummerHund
Als BRM würde ich dem AG nur einmal mitteilen" ich komme in den Betrieb um die Mitarbeiter als ehrenamtlich er Vertreter und nicht als Mitarbeiter unter seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen mit dem Betrieb …….XY an den Tagen , von …. bis …. betreten werden. Sollte man meine Person als gewählter Interessenvertreter des Betriebes yx durch die Mitarbeiter des gleichnamigen Betriebes den Eintritt und die Interessenvertretung verweigern, Ich dies gesetzlich durchsetze .": zu gut Deutsch. , vor den Toren des Werkes Polizei dazu rufen.