Erstellt am 05.05.2019 um 11:16 Uhr von alter Mann
§ 13 BetrVG: Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. ...
2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3. ...
Ein einfacher Blick ins Gesetz reicht da eigentlich: Ja, Ihr müsst neu wählen.
Erstellt am 05.05.2019 um 22:26 Uhr von Linessi
Guten Abend,
ja sicher müsst ihr neu wählen. Und wie alter Mann schon sagt, sieht es das Gesetz vor. Und ein BRGremium muss immer ungerade sein. Schon der Beschlussfassung wegen.