Erstellt am 01.10.2007 um 23:46 Uhr von amazing
Auch "Minimale Rechtsfehler" führen zur Ungültigkeit der Wahl! Eine Wahl muss in der Tat absolut korrekt ablaufen!
Es gibt auch Seminare für Wahlvorstände und entsprechende Software. Das wird für einen unerfahrenen Wahlvorstand enorm hilfreich sein.
Erstellt am 02.10.2007 um 07:07 Uhr von Nemeth
@karin77
Was amazing sagt ist korrekt - außerdem steht dem "alten BR" ja nichts im Weg sich selbst als Wahlvorstand einzusetzen - dann kann er sich selbst anmeckern, sollte er einen Fehler machen ; -)
Erstellt am 02.10.2007 um 12:37 Uhr von sbv
Frage:
Normalerweise müsste die Amtszeit doch am 31.05.2006 beendet gewesen sein (Falls der Betriebsrat vorher 1 Jahr im Amt war)
BetrVG §21
Somit gäbe es ja zur Zeit gar keinen Betriebsrat, der meckern kann. Der Wahlvorstand könnte also in Ruhe arbeiten und die Wahl durchführen.
Wenn am Ende die Wahl angefochten wird, muss sich notfalls das Arbeitsgericht damit beschäftigen.
Erstellt am 02.10.2007 um 19:32 Uhr von Der alte Heini
karin77,
wenn ein Wahlvorstand eine Betriebsratswahl durchführt, kann meckern wer will.
Ob der Arbeitgeber, Betriebsratsmitglieder, Wähler, die Oma, meckert ist völlig unerheblich und der Wahlvorstand sollte sich davon auch nicht beeinflussen lassen. Der Wahlvorstand entscheidet wie die Wahl durchgezogen wird und kein anderer. Ist man mit dem Ablauf der Wahl nicht einverstanden, so können ja Berechtigte die Wahl anfechten.