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Ablehnung des Mandats - bleibt bis zur Neuwahl wenn es dazu kommt der alte Betriebsrat im Amt?

K
karin77
Nov 2016 bearbeitet

wir haben eine neuwahl durchführen müssen.wir benötigen 5 mitglieder im betriebsrat.es wurden 12 kollegen gewählt . nach der wahl haben nun 8 kollegen auch ich unser amt nicht angenommen da mit drei von einem betriebsblock gewählten keine vernünfitge Arbeit duchzuführen ist (laufen dem AG hinterher ) 1 Frage können wir dann davon ausgehen ,da die mindestzahl nicht erreicht worden ist,dass nochmals gewählt werden muß 2frage bleibt bis zur Neuwahl wenn es dazu kommt der alte Betriebsrat im amt oder wird die neue rumpfmannschaft betriebsrat

8.24904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

02.10.2007 um 01:40 Uhr

@karin77 Es gibt einen BR: Bestehend aus den verbliebenen BR's! Ergo: Ihr habt mit Zitronen gehandelt.

Auch wenn Ihr zugetreten seid...

An anderer Stelle stand dies: Zitat "Lehnen gewählte AN die Übernahme des BR-Amtes ab und wird dadurch die gemäß § 9 BetrVG vorgesehene zahlenmäßige Stärke des BR nicht erreicht, ist § 11 BetrVG entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Zahl der BR-Mitglieder die nächstniedrigere Größe des BR zugrunde zu legen ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein 7. 9. 88, DB 89, 284, das die Regelung des § 11 BetrVG sogar dann zur Anwendung kommen lassen will, wenn nur noch ein BR-Mitglied als Vertretung der AN übrigbleibt). Bei einer Ablehnung des BR-Amts durch gewählte Bewerber findet somit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG keine Anwendung, da diese Vorschrift eine Veränderung der Mitgliederzahl innerhalb des bestehenden BR voraussetzt (LAG Schleswig-Holstein, a. a. O.)."

KEINE NEUWAHL nötig!

DAH
Der alte Heini

02.10.2007 um 21:40 Uhr

karin77, ich frage mich, warum kandidiert ihr eigentlich bei einer Betriebsratswahl, um dann, wenn ihr gewählt werdet, die Wahl nicht anzunehmen. Um es Allen zu zeigen wie toll ihr seit??

K
Kölner

02.10.2007 um 22:25 Uhr

@Der alte Heini Sie haben ja möglicherweise mit Zitronen gehandelt! Es wäre eine lehrreiche Erfahrung...

L
Lotte

03.10.2007 um 02:03 Uhr

Karin, wenn der zurückgebliebene Block wirklich so arbeitgeberfreundlich ist, wie Du schreibst, dann habt Ihr den Kollegen mit Eurem Rücktritt wahrlich einen Bärendienst erwiesen.

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