Erstellt am 02.10.2007 um 09:54 Uhr von Mona-Lisa
@Don Peppi,
der Betriebsrat kann, soll und muss darauf bestehen, dass der AG keinen (eigenmächtigen!) Zutritt (Schlüssel!) zum BR-Büro hat!
Diese Schlüssel dürfen ".... nicht in der zentralen Schliessanlage integriert sein... "
§ 40 BetrVG DKK, III. Sachaufwand und Büropersonal, RN. 92
Nur würde ich den AG nicht fragen, sondern ihm mitteilen, dass der BR ein separates Schloss einbauen lässt und sämtliche Schlüssel vom neuen Schloss beim BR verbleiben!
Erstellt am 02.10.2007 um 10:15 Uhr von paula
@mona lisa
ich kann der Frage nicht entnehmen, dass der AG bisher einen Schlüssel zu dem BR-Zimmer hat oder dass der Schlüssel in die Schliessanlage integriert ist. Wenn ja würde ich erst einmal als BR den AG mit einer äußerst kurzen Frist auffordern alle Schlüssel herauszugen und erst dann selber austauschen. Nicht dass es nachher noch Probleme bei der Kostenerstattung gibt
Erstellt am 02.10.2007 um 11:31 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
ich auch nicht! ;-))
Ich denke mir aber, dass es genau (trotz spärlichen Informationen von Don Peppi) die Problematik trifft!
Erstellt am 02.10.2007 um 19:52 Uhr von Der alte Heini
Na, schon mal daran gedacht, dass für einen Notfall die Feuerwehr den Zugang zu Schlüsseln des Betriebes verlangen könnte.
Und was sagt die Feuerversicherung des Betriebes? Vielleicht gibt es Vorgaben zur Verwahrung von Schlüsseln für den Notfall.
Erstellt am 02.10.2007 um 20:19 Uhr von Berni
@der alte Heini,
die Feuerwehr braucht im Brandfall keinen Schlüssel und sucht auch nicht lange danach, da gehts ratsfats und die Tür ist auf.
Ich würde dem AG auch mitteilen, dass ein seperates Schliesssytem benötigt wird, §-Nennung mitliefern und Frist setzen. Frist vorbei -->selbst aktiv werden und das alte Schliesssytem gut aufheben bzw. dem AG aushändigen. Aufheben/aushändigen deswegen, damit dem AG kein finanzieller Schaden durch verlorenes Schliesssytem entsteht, außerdem gehört es ja ihm.
Gruß
Bernhard