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Türschlosswechsel am Dienstzimmer durch BR - ohne Arbeitgeber zu fragen?

DP
Don Peppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! Darf der Betriebsrat ohne seinen Arbeitgeber zu Fragen an Seinem Dienstzimmer das Türschloss auswechseln??

6.14605

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

02.10.2007 um 11:54 Uhr

@Don Peppi, der Betriebsrat kann, soll und muss darauf bestehen, dass der AG keinen (eigenmächtigen!) Zutritt (Schlüssel!) zum BR-Büro hat!

Diese Schlüssel dürfen ".... nicht in der zentralen Schliessanlage integriert sein... " § 40 BetrVG DKK, III. Sachaufwand und Büropersonal, RN. 92

Nur würde ich den AG nicht fragen, sondern ihm mitteilen, dass der BR ein separates Schloss einbauen lässt und sämtliche Schlüssel vom neuen Schloss beim BR verbleiben!

P
paula

02.10.2007 um 12:15 Uhr

@mona lisa

ich kann der Frage nicht entnehmen, dass der AG bisher einen Schlüssel zu dem BR-Zimmer hat oder dass der Schlüssel in die Schliessanlage integriert ist. Wenn ja würde ich erst einmal als BR den AG mit einer äußerst kurzen Frist auffordern alle Schlüssel herauszugen und erst dann selber austauschen. Nicht dass es nachher noch Probleme bei der Kostenerstattung gibt

M
Mona-Lisa

02.10.2007 um 13:31 Uhr

@paula, ich auch nicht! ;-))

Ich denke mir aber, dass es genau (trotz spärlichen Informationen von Don Peppi) die Problematik trifft!

DAH
Der alte Heini

02.10.2007 um 21:52 Uhr

Na, schon mal daran gedacht, dass für einen Notfall die Feuerwehr den Zugang zu Schlüsseln des Betriebes verlangen könnte. Und was sagt die Feuerversicherung des Betriebes? Vielleicht gibt es Vorgaben zur Verwahrung von Schlüsseln für den Notfall.

B
Berni

02.10.2007 um 22:19 Uhr

@der alte Heini,

die Feuerwehr braucht im Brandfall keinen Schlüssel und sucht auch nicht lange danach, da gehts ratsfats und die Tür ist auf.

Ich würde dem AG auch mitteilen, dass ein seperates Schliesssytem benötigt wird, §-Nennung mitliefern und Frist setzen. Frist vorbei -->selbst aktiv werden und das alte Schliesssytem gut aufheben bzw. dem AG aushändigen. Aufheben/aushändigen deswegen, damit dem AG kein finanzieller Schaden durch verlorenes Schliesssytem entsteht, außerdem gehört es ja ihm.

Gruß Bernhard

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