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Betriebsratsmitglieder wollen keine Schulung besuchen

S
strike4
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, unser Betriebrat besteht aus 9 Betriebsratsmitgliedern. Ein großer teil davon schon mehrere Amtsperioden lang. Leider sind erst 3! von diesen auf einer Betriebratsschulung gewesen. Alle anderen haben keinerlei Schulung und wollen auch keine. Ich habe den Betriebsratsvoritzenden mehrfach darauf angesprochen, das diese doch dazu verpflichtet wären, eine Schulung zu besuchen, er meinte nur das das bald schon sein würde. Der zuständige Bezirksleiter der IGM den ich dazu befragte meinte das es keine Pflicht zu einer Schulung geben würde, sondern das die Betriebsratsmitglieder sich auch Privat selbst schulen könnten. Meine Frage nun ist nun, wie kann man den Betriebsrat dazu bewegen sich schulen zu lassen, um uns Arbeitnehmer adäquat vertreten zu können

1.10008

Community-Antworten (8)

C
celestro

04.05.2019 um 14:29 Uhr

Also außer den Betriebsrat in einer Betriebsversammlung öffentlich anzusprechen, sehe ich keinen Weg.

B
BRHamburg

05.05.2019 um 08:58 Uhr

Die Frage ist, wo du die Pflicht sich schulen zulassen her nehmen möchtest? Es gibt leider keine gesetzliche Pflicht. Eine moralische Plicht würde ich zwar auch sehen, aber die ist halt leider nicht einklagbar. Deshalb hilft hier nur Überzeugungsarbeit. Rede mit den Leuten aus dem BR und auch den anderen Mitarbeitern. Und bei der nächsten Wahl könnte man das in seine Wahlentscheidung mit einfließen lassen.

AM
alter Mann

05.05.2019 um 13:27 Uhr

Strike, bist Du selbst BRM? Dann könntest Du das Thema ja auf die Tagesordnung setzen lassen und der mangelnden Motivation auf den Grund gehen. (Ist es Bequemlichkeit, Desinteresse, häusliche Verpflichtungen, Angst vor zu hohen Kosten...) Du könntest z.B. vorschlagen, den IGM-Vertreter mit zur Sitzung einzuladen, damit er die anderen von der Sinnhaftigkeit überzeugt. Vielleicht passt zum Gremium ja eine gemeinsame Inhouse-Schulung ohne lange Wege und Übernachtungen.

M
michalski0709

05.05.2019 um 14:19 Uhr

Ein BRM kann nur BR Arbeit leisten wenn er auch Kenntniss von Betriebsverfassung und Arbeitsrecht hat. Es ist vorallem wichtig wie Ihr dem AG gegenüber auftreten wollt. Ihr könnt die Interessen der Arbeitnehmer, von denen Ihr gewählt worden seid ohne Fachliches Wissen garnicht vertreten, weil ihr nicht wisst wie und wann. Der AG würde es dann sofort ausnutzen und das zum Nachteil der AN. Ob Ihr dann bei der nächsten Wahl BR seid wage ich zu bezweifeln.

A
AlterMann

06.05.2019 um 01:37 Uhr

Michalski: "Ein großer teil davon schon mehrere Amtsperioden lang." Tja, solche Betriebsräte gibt es. Weiß auch nicht, warum die immer wieder gewählt werden. Wahrscheinlich kennen die Kollegen es nicht anders. Jedenfalls lässt sich kaum Wahlkampf damit machen, dass die bisherigen BRM auf keine Schulung gehen. Wie soll ein "normaler" AN einschätzen können, ob oder wieviel da nötig ist?

C
Cyber99

06.05.2019 um 11:03 Uhr

Die Nichtteilnahme an Schulungen stellt eine Amtspflichtverletzung dar. Das sieht wohl auch das BAG so - siehe folgende Links.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-fortbildungspflicht/

https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/erforderlichkeit-von-schulungen

Wenn der BRV und das Gremium da aber nicht mitziehen, hast Du keine Chance so etwas durchzusetzen. Da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema und das ist die Rechtlosigkeit einzelner BR-Mitglieder, die in einem Gremium gefangen sind, das partout keine vernünftige BR-Arbeit leisten will.

Wer nichts weiß muss alles glauben !!!!

G
ganther

07.05.2019 um 00:28 Uhr

Cyber99

ganz so ist es eben gerade nicht mit der Nichtteilnahme an Schulungen. Du solltest Dir die BAG Entscheidung (oder vielmehr deine eigenen Links dazu) mal anschauen, denn deine pauschale Auslegung ist gerade so nicht richtig.

C
Cyber99

07.05.2019 um 12:21 Uhr

@ganther Da hast Du allerdings Recht, die in den Links zitierten Urteile treffen den Nagel nicht wirklich auf den Kopf.

Dieses Thema ist vermutlich noch nie höchstrichterlich entschieden worden. Offensichtlich ist in diesem Punkt noch nie geklagt worden aber das ist ja auch nicht verwunderlich weil dafür die Hürden sehr hoch liegen. Das ginge ja nur wenn eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder 25 % der Mitarbeiter einen groben Pflichtverstoß sehen würden und diesen vielleicht als Grund für die Auflösung des BR ins Feld führen würden. Dann müsste ein Gericht darüber entscheiden ob die Schulungsverweigerung einen groben Pflichtverstoß darstellt.

Trotzdem würde ich eine gewagte These aufstellen: Ein BR-Gremium, das nicht geschult ist und das sich in Punkto Schulungen verweigert, kann nicht pflichtgemäß arbeiten. (Hier müsste man vermutlich auch nicht lange nach weiteren groben Pflichtverstößen suchen). So wie man auf der einen Seite einen Schulungsanspruch hat und diesen auch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann, sehe ich auf der anderen Seite auch die Schulungspflicht und womöglich auch den Schulungsanspruch einzelner BR-Mitglieder, den diese innerhalb des Gremiums aber leider (derzeit) nicht durchsetzen können. Ich gehe aber davon aus, dass das BAG in einem entsprechenden Verfahren die Schulungspflicht bestätigen würde. Da müsste halt mal ein Präzedenzfall geschaffen werden. Wer traut sich?

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