Erstellt am 04.05.2019 um 12:29 Uhr von celestro
Also außer den Betriebsrat in einer Betriebsversammlung öffentlich anzusprechen, sehe ich keinen Weg.
Erstellt am 05.05.2019 um 06:58 Uhr von BRHamburg
Die Frage ist, wo du die Pflicht sich schulen zulassen her nehmen möchtest? Es gibt leider keine gesetzliche Pflicht. Eine moralische Plicht würde ich zwar auch sehen, aber die ist halt leider nicht einklagbar. Deshalb hilft hier nur Überzeugungsarbeit. Rede mit den Leuten aus dem BR und auch den anderen Mitarbeitern. Und bei der nächsten Wahl könnte man das in seine Wahlentscheidung mit einfließen lassen.
Erstellt am 05.05.2019 um 11:27 Uhr von alter Mann
Strike, bist Du selbst BRM? Dann könntest Du das Thema ja auf die Tagesordnung setzen lassen und der mangelnden Motivation auf den Grund gehen. (Ist es Bequemlichkeit, Desinteresse, häusliche Verpflichtungen, Angst vor zu hohen Kosten...) Du könntest z.B. vorschlagen, den IGM-Vertreter mit zur Sitzung einzuladen, damit er die anderen von der Sinnhaftigkeit überzeugt. Vielleicht passt zum Gremium ja eine gemeinsame Inhouse-Schulung ohne lange Wege und Übernachtungen.
Erstellt am 05.05.2019 um 12:19 Uhr von michalski0709
Ein BRM kann nur BR Arbeit leisten wenn er auch Kenntniss von Betriebsverfassung und Arbeitsrecht hat. Es ist vorallem wichtig wie Ihr dem AG gegenüber auftreten wollt. Ihr könnt die Interessen der Arbeitnehmer, von denen Ihr gewählt worden seid ohne Fachliches Wissen garnicht vertreten, weil ihr nicht wisst wie und wann. Der AG würde es dann sofort ausnutzen und das zum Nachteil der AN. Ob Ihr dann bei der nächsten Wahl BR seid wage ich zu bezweifeln.
Erstellt am 05.05.2019 um 23:37 Uhr von alterMann
Michalski: "Ein großer teil davon schon mehrere Amtsperioden lang."
Tja, solche Betriebsräte gibt es. Weiß auch nicht, warum die immer wieder gewählt werden. Wahrscheinlich kennen die Kollegen es nicht anders.
Jedenfalls lässt sich kaum Wahlkampf damit machen, dass die bisherigen BRM auf keine Schulung gehen. Wie soll ein "normaler" AN einschätzen können, ob oder wieviel da nötig ist?
Erstellt am 06.05.2019 um 09:03 Uhr von Cyber99
Die Nichtteilnahme an Schulungen stellt eine Amtspflichtverletzung dar. Das sieht wohl auch das BAG so - siehe folgende Links.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-fortbildungspflicht/
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/erforderlichkeit-von-schulungen
Wenn der BRV und das Gremium da aber nicht mitziehen, hast Du keine Chance so etwas durchzusetzen. Da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema und das ist die Rechtlosigkeit einzelner BR-Mitglieder, die in einem Gremium gefangen sind, das partout keine vernünftige BR-Arbeit leisten will.
Wer nichts weiß muss alles glauben !!!!
Erstellt am 06.05.2019 um 22:28 Uhr von ganther
Cyber99
ganz so ist es eben gerade nicht mit der Nichtteilnahme an Schulungen. Du solltest Dir die BAG Entscheidung (oder vielmehr deine eigenen Links dazu) mal anschauen, denn deine pauschale Auslegung ist gerade so nicht richtig.
Erstellt am 07.05.2019 um 10:21 Uhr von Cyber99
@ganther
Da hast Du allerdings Recht, die in den Links zitierten Urteile treffen den Nagel nicht wirklich auf den Kopf.
Dieses Thema ist vermutlich noch nie höchstrichterlich entschieden worden. Offensichtlich ist in diesem Punkt noch nie geklagt worden aber das ist ja auch nicht verwunderlich weil dafür die Hürden sehr hoch liegen. Das ginge ja nur wenn eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder 25 % der Mitarbeiter einen groben Pflichtverstoß sehen würden und diesen vielleicht als Grund für die Auflösung des BR ins Feld führen würden.
Dann müsste ein Gericht darüber entscheiden ob die Schulungsverweigerung einen groben Pflichtverstoß darstellt.
Trotzdem würde ich eine gewagte These aufstellen: Ein BR-Gremium, das nicht geschult ist und das sich in Punkto Schulungen verweigert, kann nicht pflichtgemäß arbeiten. (Hier müsste man vermutlich auch nicht lange nach weiteren groben Pflichtverstößen suchen). So wie man auf der einen Seite einen Schulungsanspruch hat und diesen auch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann, sehe ich auf der anderen Seite auch die Schulungspflicht und womöglich auch den Schulungsanspruch einzelner BR-Mitglieder, den diese innerhalb des Gremiums aber leider (derzeit) nicht durchsetzen können.
Ich gehe aber davon aus, dass das BAG in einem entsprechenden Verfahren die Schulungspflicht bestätigen würde. Da müsste halt mal ein Präzedenzfall geschaffen werden. Wer traut sich?