W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglied in Elternzeit - Anspruch auf Vergütung für die Zeit der BR-Arbeit und auf Ersatz der Fahrtkosten?

B
biggikid71
Jan 2018 bearbeitet

Unser Ersatzmitglied befindet sich in Elternzeit, nimmt aber an den erforderlichen Sitzungen des BR teil. Hat das EM Anspruch auf Vergütung für die Zeit der BR-Arbeit und auf Ersatz der Fahrtkosten?

5.09102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

01.10.2007 um 23:21 Uhr

@biggikid71 ...Fahrtkosten schon, BAG-Urteil v. 25.05.05

M
Mona-Lisa

01.10.2007 um 23:24 Uhr

@biggikid71, hier das BAG - Urteil

http://lexetius.com/2005,1593

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?

Älter

was haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

Betriebsratsamt während Elternzeit

Älter

Ein Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m

Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?

Älter

Hallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm

Ärzte können verpflichtet werden Unterricht zu leisten, TV regelt keine Vergütung, dies war aber gängige Prxis, was nun?

Älter

Ärzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten. Eine Vergütung dieses Unterrichts ist nicht explizit erwähnt. Der TV sagt nur etwas zur Vergütung bei der Erstellung von Gutachten, die Dritte