Beschluss über Versetzung und Umgruppierung wird nur zum Teil umgesetzt
Hallo zusammen,
wir haben nach 3 Monaten festegestellt, dass ein vom AG gestellter Antrag (Versetzung und gleichzeitige Umgruppierung eines MA zum Stichtag) nur zum Teil umgesetzt wurde - nämlich die Versetzung. Da diese Versetzung und diese Umgruppierung zusammengehören, muss unseres Erachtens auch beides (oder eben nichts) umgesetzt werden. Gibt es rechtlich verbindliche Aussage, die unsere Vermutung stützen?
Viele Grüße
Community-Antworten (4)
12.07.2021 um 16:14 Uhr
Da liegst du erst mal falsch.
Einstellung / Versetzung sind 2 unterschiedliche Anhörungen die nur oft in einer einzigen abgefrühstückt werden. So geschieht es oft, dass zwar der Einstellung / Versetzung zugestimmt wird, aber der Ein- oder Umgruppierung nicht.
Habt ihr den AG mal gefragt, warum die Umgruppierung noch nicht erfolgt ist?
12.07.2021 um 16:53 Uhr
Danke Kjarrigan. In diesem Fall ist die gemeinsame Behandlung der Versetzung und der entsprechenden Umgruppierung zwangsläufig zusammengehörig. Die neue Position des MA ist höherwertig, also muss mit der Versetzung auch gleich eine UG verbunden sein (denn er soll ja auch ab Zeitpunkt der Versetzung das höherwertige Entgelt bekommen). Und dies ist u.E. stategisch sogar besser, denn so bekommt der AG nur die Zustimmung zur Versetzung, wenn die auch Eingruppierung passt. Und auf der anderen Seite ist so gewährleistet, dass die Dinge im Vorfeld der Anhörung geklärt sind.
12.07.2021 um 18:21 Uhr
In KEINEM Fall ist die gemeinsame Behandlung der Versetzung und der entsprechenden Umgruppierung zwangsläufig zusammengehörig. Im 99er sind die Widerspruchsgründe zur Versetzung abschließend aufgeführt. Die Eingruppierung gehört nicht dazu. Wahrscheinlich habt ihr weder der Versetzung noch der Umgruppierung widersprochen.
12.07.2021 um 18:22 Uhr
"Wahrscheinlich habt ihr weder der Versetzung noch der Umgruppierung widersprochen."
Korrekt ... um einen Widerspruch geht es nämlich gar nicht. Sondern der BR hat ZUGESTIMMT und der AG macht aber nur eins von beiden ....
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