Sitzung außer Haus?
Hallo, wir haben folgende Situation: Wir sind ein 3-er-Kremium mit einem Ersatzmitglied. Ein ständiges BR-Mitglied kann aufgrund langer Arbeitsunfähigkeit nicht in den Betrieb kommen. Ein BR-Mitglied wird in ca. 6 Wochen in Mutterschutz gehen. Dann wären wir nicht mehr so ohne weiteres Beschlussfähig. Bisher hat kein BR-Mitglied den Rücktritt erklärt. Wir müssen, und wollen auch nicht, neue Wahlen abhalten. Das Langzeit erkrankte Mitglied möchte uns gerne unterstützen, an Sitzungen und Beschlüssen teilnehmen, sieht sich aber im Moment außer Stande den Betrieb zu betreten. Er bittet darum die Sitzungen Arbeitsstättennah abzuhalten. Fragen, die sich uns als verbleibendem BR stellen:
- Ist der Sitzungsort zwingend auf das Betriebsgelände beschränkt, oder kann man z.B. auch eine Sitzung in einer Externen Räumlichkeit abhalten?
- wenn ja, sind die dort gefassten Beschlüsse dann ordnungsgemäß und damit wirksam?
- Langt es dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass eine Sitzung außer Haus stattfindet?
Bitte dringendst um Hilfe!
Community-Antworten (5)
01.05.2019 um 20:45 Uhr
Hallo, in einem 3 Gremium seid ihr mit 2 Mitgliedern weiterhin Beschlussfähig wenn nicht noch ein weiteres BR-Mitglied ausfällt. Den Ort der BR-Sitzung bestimmt der BRV.
02.05.2019 um 00:13 Uhr
Ableiten würde ich es auch aus § 40 Abs 2 BetrVG.
02.05.2019 um 06:21 Uhr
Sich einfach irgendwo in einer Kneipe oder Restaurant zu treffen funktioniert aber nicht. Die Sitzung des Betriebsrats sind nicht öffentlich! Das stellt an die Räumlichkeiten einen gewissen Anspruch. Auch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wäre zuklären, den dieser stellt ja vermutlich schon eine Möglichkeit auf dem Betriebsgebäude zur Verfügung. Warum sollte er verpflichtet sein zusätzliche Kosten zu tragen.
02.05.2019 um 20:42 Uhr
Danke für eure Antworten. Es geht nicht um evtl. Kosten für Raum oder Reisekosten. Wir wollten nur wissen ob es überhaupt möglich ist außerhalb des Betriebsgeländes eine Sitzung abzuhalten wenn die Voraussetzungen des Raumes gegeben sind.
02.05.2019 um 22:16 Uhr
Wenn man mit dem Arbeitgeber redet geht oft viel!
Verwandte Themen
Rückwirkende Versetzung
ÄlterHallo, wir sind eine GmbH mit 4 Häusern. Ein Kollege, er ist Festangestellt in Haus 1 und steht dort auch auf dem Dienstplan, macht eine Zusatzausbildung/Studium und muss deshalb ,im Rahmen seiner Aus
Dienstplangestaltungng ohne Interesse des personals
ÄlterWir sind zwei verschiedene Häuser unter einem Dach.haus 1 wendet sich an br wegen dienstpläne,die der br gewissenhaft überprüft,zu recht. Wir im Haus 2 sind eine Truppe,die ihre dienstplangestaltung s
Betriebsratssitzung ausser Haus
ÄlterHallo, könen wir unsere nächste Sitzung ausser Haus stattfinden lassen. Zum Beispiel bei unserem Rechtanswalt. 7 BR-Mitglieder also alle wären ausser Haus? Welche Voraussetzungen müsste wir erfü
Befristet oder unbefristet?
ÄlterHallo ein MA ist vor einem Jahr aus einem anderen Haus des gleichen Konzerns(GmbH) in unserer Haus gewechselt.Im anderen Haus ein Jahr befristet, in unserem Haus auch befristet(neuer AV) .Frage:am 1
Anwaltstermin außer Haus
ÄlterGuten Morgen, wir wollen nach Beschluss des Gremiums zu zweit ausser Haus zum Anwalt (Einleitung von Unterlassungsklagen) Dies haben wir dem Arbeitgeber ohne Angabe des Grundes mitgeteilt.(am..sind d