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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzung außer Haus?

H
Hornisse
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, wir haben folgende Situation: Wir sind ein 3-er-Kremium mit einem Ersatzmitglied. Ein ständiges BR-Mitglied kann aufgrund langer Arbeitsunfähigkeit nicht in den Betrieb kommen. Ein BR-Mitglied wird in ca. 6 Wochen in Mutterschutz gehen. Dann wären wir nicht mehr so ohne weiteres Beschlussfähig. Bisher hat kein BR-Mitglied den Rücktritt erklärt. Wir müssen, und wollen auch nicht, neue Wahlen abhalten. Das Langzeit erkrankte Mitglied möchte uns gerne unterstützen, an Sitzungen und Beschlüssen teilnehmen, sieht sich aber im Moment außer Stande den Betrieb zu betreten. Er bittet darum die Sitzungen Arbeitsstättennah abzuhalten. Fragen, die sich uns als verbleibendem BR stellen:

  1. Ist der Sitzungsort zwingend auf das Betriebsgelände beschränkt, oder kann man z.B. auch eine Sitzung in einer Externen Räumlichkeit abhalten?
  2. wenn ja, sind die dort gefassten Beschlüsse dann ordnungsgemäß und damit wirksam?
  3. Langt es dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass eine Sitzung außer Haus stattfindet?

Bitte dringendst um Hilfe!

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Community-Antworten (5)

R
Rio-Ralle

01.05.2019 um 20:45 Uhr

Hallo, in einem 3 Gremium seid ihr mit 2 Mitgliedern weiterhin Beschlussfähig wenn nicht noch ein weiteres BR-Mitglied ausfällt. Den Ort der BR-Sitzung bestimmt der BRV.

D
DummerHund

02.05.2019 um 00:13 Uhr

Ableiten würde ich es auch aus § 40 Abs 2 BetrVG.

B
BRHamburg

02.05.2019 um 06:21 Uhr

Sich einfach irgendwo in einer Kneipe oder Restaurant zu treffen funktioniert aber nicht. Die Sitzung des Betriebsrats sind nicht öffentlich! Das stellt an die Räumlichkeiten einen gewissen Anspruch. Auch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wäre zuklären, den dieser stellt ja vermutlich schon eine Möglichkeit auf dem Betriebsgebäude zur Verfügung. Warum sollte er verpflichtet sein zusätzliche Kosten zu tragen.

H
Hornisse

02.05.2019 um 20:42 Uhr

Danke für eure Antworten. Es geht nicht um evtl. Kosten für Raum oder Reisekosten. Wir wollten nur wissen ob es überhaupt möglich ist außerhalb des Betriebsgeländes eine Sitzung abzuhalten wenn die Voraussetzungen des Raumes gegeben sind.

M
Moreno

02.05.2019 um 22:16 Uhr

Wenn man mit dem Arbeitgeber redet geht oft viel!

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