Wir haben statt Kleiderspinden persönliche Wäschesäcke. Die werden in einer Aufgabestation in eine Metallspirale eingehängt und in einen separaten Raum transportiert.
Dieser Raum soll nun videoüberwacht werden, um das Personal, welches zu Reparaturarbeiten den Raum betritt, im Falle eines Diebstahles zu entlasten.
Soweit die Argumentation der GL.
Wie ist diese Überwachung rechtlich zu sehen?
Es handelt sich nicht um das Eigentum des AG das hier überwacht werden soll.
Meiner Meinung nach fehlt hier das berechtigte Interesse des AG.
Die Kollegen sollen evtl. per Unterschrift bestätigen, dass sie mit der Überwachung einverstanden sind.
Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen?