Videoüberwachung
Wir haben statt Kleiderspinden persönliche Wäschesäcke. Die werden in einer Aufgabestation in eine Metallspirale eingehängt und in einen separaten Raum transportiert. Dieser Raum soll nun videoüberwacht werden, um das Personal, welches zu Reparaturarbeiten den Raum betritt, im Falle eines Diebstahles zu entlasten. Soweit die Argumentation der GL. Wie ist diese Überwachung rechtlich zu sehen? Es handelt sich nicht um das Eigentum des AG das hier überwacht werden soll. Meiner Meinung nach fehlt hier das berechtigte Interesse des AG. Die Kollegen sollen evtl. per Unterschrift bestätigen, dass sie mit der Überwachung einverstanden sind. Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen?
Community-Antworten (5)
30.04.2019 um 23:08 Uhr
Ihr solltet euch Gedanken machen was ihr möchtet. Es sollte aus meiner Sicht, sicher gestellt werden das keine Mitarbeiter überwacht werden. Zu klären wäre auch, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat und wie eine Überprüfung ablaufen muss.
01.05.2019 um 10:50 Uhr
Nur weil irgendwann jemand mal in dem Raum herumschrauben muss, muss dauerhaft eine Kamera her? Fadenscheinig!
01.05.2019 um 23:34 Uhr
Ist nicht die Einführung von technischen Geräten unter § 87 BetrVG mit unter der Mitbestimmung des Betriebsrates mit aufgeführt !!! Nur bei dem Gerücht alleine würde ich den AG vorab ein offizielles Schreiben vom BR zukommen lassen, er möge in solch einem Falle es unterlassen Mitarbeiter vorab durch Unterschrift die Legalität seines Vorhaben zu holen. Diese Legalität wäre nämlich in keinem Fall gegeben bevor nicht der BR und der AG sich geeinigt hätten.(ich rate hier auch jeden unerfahrenen BR vorab um Schulungen zu dem Thema, da zu komplex). Will der AG dennoch den BR übergehen... Beschluss fassen und einstweiliger Verfügung auf Unterlassung bei Gericht überm Rechtsanwalt einreichen.
02.05.2019 um 08:42 Uhr
Ist dieser Raum im normal Fall abgeschlossen? Wer hat dort Zugang, gerade in den Zeiten in denen kein Schichtwechsel u.ä. ist. Den wenn der Raum in der Regel verschlossen ist und nicht jeder ungehindert Zugang, ist eine Videopberwachung ein sehr großes Kaliber.
02.05.2019 um 10:52 Uhr
Hallo! Das Thema Videoüberwachung lässt sich, meiner bescheidenen Meinung nach, relativ gut regeln. Wir haben dazu eine BV abgeschlossen, die u.a. den Zugang zu den Aufzeichnungen regelt. Dafür gibt es ein 2-teiliges Passwort. Eine Hälfte hat der AG, die andere haben wir im BR-Büro. Das berechtigte Interesse des AG sehe ich hier schon, da er diese Methode der Aufbewahrung eingeführt hat und verhindern möchte, dass er im Falle eines Diebstahls haften soll.
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