Erstellt am 28.09.2007 um 13:09 Uhr von Sternburg
Für die nächste ordentliche Sitzung setzt ihr den Punkt "Neuwahl des BRV" und ggf "Neuwahl des stellv. BRV" auf die Tagesordnung.
Bis dahin übt der jetzige Stellvertreter das Amt des Vorsitzenden aus.
Eine weitere konstituierende Sitzung gibt es nicht; sie findet nur 1x in der Amtszeit eines jeden BR statt - wenn er zum ersten Mal zusammentritt.
Erstellt am 28.09.2007 um 13:11 Uhr von HF
Fitting § 26 Rn 41/42
"Scheidet der Vors. aus diesem Amt aus, sei es, dass er den BR ganz verlässt,.....so wird sein Stellvert. nicht automatisch BRV. Dieser bleibt vielmehr Stellvert. Der Vors. ist vomBR neu zu wählen"
"der Stelvtr. Vors. übernimmt für die Dauer der Verhinderung des Vors. bzw. bei dessen Ausscheiden bis zu seiner Neuwahl dessen Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten kraft Gesetzt..."
Also ihr müsst eine Versammlung einberufen und dort den neuen Vorsitzenden wählen. Keine konstituierende, das ist nur die erste nach der Wahl sondern eine ordentliche.