Hallo,

wir sind eine GmbH mit 6 Niederlassungen neben der Hauptstelle.
Als wir vor einem Jahr den BR gewählt haben, war klar, dass die anderen NL nicht mitziehen werden.
Das fanden wir aber unkritisch, weil die eh über Deutschland verteilt sind und wir dachten, dass Betriebsvereinbarungen dann von uns verhandelt werden und anschließend für alle gelten.
Pustekuchen!
Jetzt haben wir den ersten Fall, dass einen Mitarbeiter aus einer anderen NL die verhandelten Leistungen nicht gewährt werden, weil er bei einer NL angestellt ist.
So wie wir das jetzt nachgelesen haben ist das rechtens, weil wir als BR der Haupt-NL ja nicht von den anderen Mitarbeitern legitimiert wurden.

Was können wir jetzt tun?
Vor uns stehen eine Reihe von weiteren BV, die ja dann ale nicht für die NL gelten.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass sich die anderen NL in irgendeiner Form erklären könnten, sich uns anzuschließen. Wenn ja wie ?
Denn eins ist klar. Die paar Hansels, die in den NL rumfliegen haben keine Lust und keine Zeit sich auch noch mit BR-Themen zu befassen. Es sind aber überall mehr als 5 MA. BetrVG§1 Abs.1 Satz 1 trifft also zu.

Oder hat jemand eine andere Idee ?