Gültigkeit der Betriebvereinbaungen
Hallo!!!
Unsere Firma "abc" hat 2004 eine andere Firma "xyz" übernommen. Die übernommene Firma heißt jetzt auch "abc", wird also nicht eigenständig bertieben. Ist nur ein neuer Standort.
Seit der Übernahme weigert sich die GL alle BV´s auch an dem neuen Standort anzuwenden, ich weiß nicht, ob den Mitarbeitern neue Verträge gegeben wurden.
Jetzt ist es aber so, daß alle Neueinstellungen in ihrem Vertrag drin stehen haben: Arbeitsvertrag wird zwischen ... und der Firma abc. Alle BV´s der Firma "abc" sind Bestandtei dieses Vertrages und es wird auch nicht näher auf den anderen Standort verwiesen. Würde für mich bedeueten, daß alle BV´s am neuen Standort für die neuen Mitarbeiter voll zum tragen kommen.
Und da jetzt ungefähr die Hälfte der Mitarbeiter so einen Vertrag haben, müßte doch wegen des Gleichbehandlungsgesetzes dieses auch für die übernommenen Mitarbeiter gelten. Auch wenn bei denen etwas anderes stehen sollte.
Darf ich die Mitarbeiter fragen, ob sie mir ihre Verträge zeigen? Wenn nicht, wie bekommen wir sie sonst?
Community-Antworten (4)
28.09.2007 um 10:22 Uhr
Hallo Schiss,
es müssen nicht automatisch die BV`s übernommen werden. Zu klären ist ob ihr als BR für dieses Werk zuständig seit,räumliche Trennung usw. Klären solltet ihr auch wenn es zwei BR-Gremien gibt einen Gesamtbetriebsrat zu wählen. Der könnte dann Gesamtbetriebsvereinbarungen, die für alle gilt verhandeln und abschliessen. Also klären ob ihr auch für die Kollegen dort zuständig seit.
Gruss Steffen
28.09.2007 um 10:49 Uhr
Hallo Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss? Der WA oder BR ist doch umfassend über solche operativen Dinge zu informieren. Ein Blick in örtliche Handelregister kann auch über die wirtschaftlichen Beteiligung kann Aufklärung bringen.
Arbeitsverträge sind Individualrecht, klar kann man die Mitarbeiter fragen, eine Herausgabe ist aber freiwillig.
AG muss die AV nur vorlegen, wenn es sich um sogenannte standardisierte Formularverträge handelt.
28.09.2007 um 11:06 Uhr
Moin! Also wir sind für diesen Standort zuständig. Dr neue Standort gehört zu 100% zu unserer Firma und wird auch so genannt Firma "abc" Standort xxx. Es gibt dort keinen eigenen BR, und sie haben bei den BR-Wahlen vom Hauptunternehmen mitgewählt.
Die Frage ist doch, dürfen mir die AN die Verträge auch zeigen?
28.09.2007 um 11:15 Uhr
Hallo,
dann zählen die BV´s auch für diesen Standort. Warum sollen dir die AN die Verträge nicht zeigen dürfen. Es ist nichts zu finden warum dass sie es nicht tun dürfen. Ihr seit ja von den Kollegen gewählt worden um darüber zu wachen.
Gruß
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