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Gespräch Arbeitgeber - Betriebsrat

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Es hat sich (ohne Beschluss) so eingelebt, dass der Betriebsratsvorsitzende meist die Gespräche mit dem Arbeitgeber (und dem SBV) allein führt. Die anderen erfahren oft erst im Nachhinein, dass eine Sitzung statt gefunden hat. Da die Termine oft kurzfristig einberufen werden, kommt es auch vor, dass die SBV nicht dabei ist.

Fragen ? Muss der BRV die anderen BR-Mitglieder zu den Gesprächen ordentlich einladen ?

Wie lange vorher muss der SBV eingeladen werden ?

Muss vorab eine tagesordnung mitgeteilt werden ?

Muss von dem Gespräch eine teilnehmerliste und eine Niederschrift erstellt werden ?

(bitte mit Rechtsquelle)

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Community-Antworten (3)

C
carrie

28.09.2007 um 01:16 Uhr

Hallo § 74 Abs.1, sofern es sich um die Monatsgespräche handelt haben alle BR Mitglieder ein Teilnahmerecht, wie es bei den anderen Fragen aussieht weis ich nicht sicher aber ich denke da gibt es keine vorgeschriebenen Regeln. Man kann, muß aber nicht! eine Sitzungsniederschrift ist schon sinnvoll, alleine schon damit man ein paar Denkstützen hat.

P
pirat

28.09.2007 um 09:51 Uhr

@sbv,

Suchfunktion* Monatsgespäche*, wenn das gemeint sein sollte! Deses Thema wurde bereits behandelt!

RB
Rote Berta

28.09.2007 um 10:20 Uhr

Ein BRV ist gut beraten Gespräche mit dem AG nicht allein zu führen. So ein "Vieraugengespräch" ist nicht nachweisbar und man setzt sich auch leicht dem Verdacht der Klüngelei aus. Wir haben in der Geschäftsordnung des BR geregelt, dass Gespräche mit dem GF, die die BR Tätigkeit betreffen, immer nur von 2 BRM geführt werden können und das in der nächsten Sitzung eine Informationspflicht über das Gespräch besteht. Allen ein schönes Wochenende Rote Berta

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