Es hat sich (ohne Beschluss) so eingelebt, dass der Betriebsratsvorsitzende meist die Gespräche mit dem Arbeitgeber (und dem SBV) allein führt. Die anderen erfahren oft erst im Nachhinein, dass eine Sitzung statt gefunden hat. Da die Termine oft kurzfristig einberufen werden, kommt es auch vor, dass die SBV nicht dabei ist.

Fragen ?
Muss der BRV die anderen BR-Mitglieder zu den Gesprächen ordentlich einladen ?

Wie lange vorher muss der SBV eingeladen werden ?

Muss vorab eine tagesordnung mitgeteilt werden ?

Muss von dem Gespräch eine teilnehmerliste und eine Niederschrift erstellt werden ?

(bitte mit Rechtsquelle)