Erstellt am 27.09.2007 um 23:16 Uhr von carrie
Hallo
§ 74 Abs.1, sofern es sich um die Monatsgespräche handelt haben alle BR Mitglieder ein Teilnahmerecht, wie es bei den anderen Fragen aussieht weis ich nicht sicher aber ich denke da gibt es keine vorgeschriebenen Regeln. Man kann, muß aber nicht! eine Sitzungsniederschrift ist schon sinnvoll, alleine schon damit man ein paar Denkstützen hat.
Erstellt am 28.09.2007 um 07:51 Uhr von pirat
@sbv,
Suchfunktion* Monatsgespäche*, wenn das gemeint sein sollte! Deses Thema wurde bereits behandelt!
Erstellt am 28.09.2007 um 08:20 Uhr von Rote Berta
Ein BRV ist gut beraten Gespräche mit dem AG nicht allein zu führen. So ein "Vieraugengespräch" ist nicht nachweisbar und man setzt sich auch leicht dem Verdacht der Klüngelei aus.
Wir haben in der Geschäftsordnung des BR geregelt, dass Gespräche mit dem GF, die die BR Tätigkeit betreffen, immer nur von 2 BRM geführt werden können und das in der nächsten Sitzung eine Informationspflicht über das Gespräch besteht.
Allen ein schönes Wochenende
Rote Berta