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Niederschrift der Betriebsratssitzung für Schwerbehindertenvertreter ?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Schwerbehindertenvertreter Anspruch auf eine Kopie der Niederschrift einer Betriebsratssitzung, an der er teilgenommen hat ?

Wenn ja, darf er es auch seinem Stellvertreter geben, damit dieser im Vertretungsfall auf dem Laufenden ist ?

(Bitte mit Rechtsquellen)

9.75901

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

27.09.2007 um 20:47 Uhr

@sbv, einen Anspruch auf Aushändigung besteht zwar nicht, wird aber bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht abgelehnt.

§ 34 BetrVG Fitting,RN. 24 selber §, DKK, RN. 16

Da die Unterlagen (Protokolle) nicht öffentlich sind, hat der Stellvertreter kein Einsichtsrecht! Aber was hindert dich daran, mit ihm darüber zu diskutieren......

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