Niederschrift der Betriebsratssitzung für Schwerbehindertenvertreter ?
Hat der Schwerbehindertenvertreter Anspruch auf eine Kopie der Niederschrift einer Betriebsratssitzung, an der er teilgenommen hat ?
Wenn ja, darf er es auch seinem Stellvertreter geben, damit dieser im Vertretungsfall auf dem Laufenden ist ?
(Bitte mit Rechtsquellen)
Community-Antworten (1)
27.09.2007 um 20:47 Uhr
@sbv, einen Anspruch auf Aushändigung besteht zwar nicht, wird aber bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht abgelehnt.
§ 34 BetrVG Fitting,RN. 24 selber §, DKK, RN. 16
Da die Unterlagen (Protokolle) nicht öffentlich sind, hat der Stellvertreter kein Einsichtsrecht! Aber was hindert dich daran, mit ihm darüber zu diskutieren......
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