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BR Anhörung zu §85 außerhalb der Betriebsstätte ?

F
FilialeBR
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe kürzlich eine MA-Beschwerde nach § 85 entgegengenommen und da diese auch gerechtfertigt ist an die GF weiter geleitet. Jetzt soll mit mir (Einköpfiger BR) über die Berechtigung der Beschwerde verhandelt werden. Soweit so gut..... Aber dies soll nicht in der Betriebsstätte passieren wo ich sonst tätig bin sondern in einer anderen Filiale die ca 50 Km. weit (einfache Richtung) von meiner eigentlichen Betriebsstätte liegt. Muss ich der Aufforderung nachkommen oder kann ich verlangen das die GF zu mir in die Filiale kommt ? Schließlich wollen die Herrschaften ja mit mir reden und jeder von denen hat im Gegenzug zu mir ein Firmenfahrzeug.

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten :)

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

29.04.2019 um 18:12 Uhr

Du willst doch auch, dass das Thema geklärt wird. Also mach eine Dienstreise (es gilt die betriebliche Dienstreiserichtlinie)

D
DummerHund

29.04.2019 um 21:24 Uhr

Als BR ist die Geschäftsleitung den allenfalls ein Vertragspartner mit dem du auf gleicher Höhe sitzt, und nicht dein Vorgesetzter. Teile ihnen also, ohne Blümchen mit,das man dir dann am Tag x einen Dienst oder Leihwagen zur verfügung stellen soll. Weiter. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein dies zu organisieren du auch gerne bereit bist sie in deinem gewohnten Tätigkeitsbereich zu empfangen um die Angelegenheit zu beraten. Keinesfalls, jedoch solltest du Verhandeln. Bei allem was die Geschäftsleitung will bezüglich einer Beschwerde nach § 85 BetrVG, sollte am Abschluss der Gespräche von Seiten des BR der Tenor stehen, das der BR dies mit dem Beschwerdeführer erörtet und der BR sich anschließend zeitnah bei der Geschäftsleitung zurück meldet

S
stehipp

30.04.2019 um 12:42 Uhr

Du willst doch für den MA was erreichen. Demnach würde ich mich Fragen, was es bringt, wenn ich die GF zu mir "zitiere". Kann mir gerade so richtig vorstellen, wie da die Gesprächsatmosphäre ist. Ob die unbedingt förderlich für eine Lösung im Sinne des Kollegen ist, wage ich zu bezweifeln. BR-Arbeit hat auch immer was mit Diplomatie zu tun. Also Dienstreiserichtlinie nutzen, sich beim Vorgesetzten abmelden und zur GF fahren. So würde ich es zumindest tun.

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