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Problem mit Betriebsrat - bei Arbeitssicherheit

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drum02
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein grosses Lager mit ca 80 Angestellten.

Folgenes muss Ich mal erklären. In einer Betriebsanweisung vom Lagerchef persönlich unterschrieben steht das man mit Flurförderfahrzeugen nur 4 Geräte ( Waschmaschienen) aus Sicherheitsgründen klammern darf. Mein direkter Vorgesetzter und Betriebsratsvorsitzender !!!!!! ,verlangte heute in einem Gespräch von mir das Ich 6 Geräte abfahren sollte damit sich die angestaute Arbeit schneller abbaut. Damit wären pro Fahrt aber jedes mal 2 Waschmaschienen wärend der Fahrt ungesichert.

Nun meine Frage: Ist das rechtens das er das von mir verlangt?

2te Sache ist, das dieser Betriebsratsvorsitzende der auch gleichzeitig unser Vorgesetzter ist in einem allgemeinen Wutausbruch angekündigt hat uns nicht mehr vertreten zu können. Nun passiert hier aber nichts, ausser das er uns terrorisiert mit der Begründung zum wohl des Unternehmens.

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Community-Antworten (7)

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carrie

26.09.2007 um 23:22 Uhr

hallo ihr ärmsten, hört sich ja mächtig sch.... an. Natürlich ist es nicht rechtens , als BR müßte er sich in Sachen Arbeitsschutz aber eigentlich auskennen und gerade sowas nicht verlangen dürfen! Interessant wäre ja zu wissen wieviele im BR sind, so jemand sollte abgewählt werden. Der hat wohl den Sinn dieses Ehrenamts nicht verstanden

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drum02

26.09.2007 um 23:44 Uhr

Es gibt 5 BR. Und der Vorsitzende ist sehr geschickt einige Leute die er mit Beförderungen und höhere Verdienste lockt. Die kuschen weil sie was zu verlieren haben. Und wählen ihn alle Jahre wieder. Und dann gibt es diejenigen wie mich die klein gehalten werden. Keiner hat so richtig den willen gegen diese person einzuschreiten weil er vom Chef gedeckt wird.

A
Akira

26.09.2007 um 23:45 Uhr

Hallo drum02 Halte dich an die Betriebsanweisung die ist maßgebend, wenn euer Vorgesetzter einen schnelleren Abbau der Arbeit wünscht, sollte er seinen Einsatzplan überdenken. Die Massen an Waschmaschienen kam doch nicht aus heiterem Himmel.

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drum02

27.09.2007 um 00:00 Uhr

Wenn Ich nicht das mache was er will habe Ich zu befürchten das Ich versetzt werde. Ich habe auch schon Mitarbeiter die dieser Anweisung folgen drauf hingewiesen das sie gegen diese Betriebsverordnung verstossen. Darauf hin kam es zu den oben genannten Gespräch mit der Aufforderung 6 Geräte zu fahren und es zu unterlassen meine Kollegen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen.

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jpsonics

27.09.2007 um 10:23 Uhr

@drum02:

Wenn du Angst haben solltest versetzt zu werden, dann mach doch dass was Cheffe von dir verlangt. Hau 6 Maschinen auf den Stapler. ABER!!!! Halte dich an das was du im Staplerkurs gelernt hast. Die Ladung muss so gesichert werden, dass niemand in Gefahr läuft verletzt zu werden. Also spanne die zwei zusätzlichen Maschinen entprechend Sicher und zusäztlich mit ab. Und binde Sie so richtig fest, dass ja nichts passieren kann. Das die Maschinen dann schneller weg transportiert werden bezweifle ich aber, denn ich denke dass du für´s zusätzliche abspannen mehr zeit brauchst, als du brauchen würdest jeweils nur 4 zu fahren. Unter Umständen könntest du dich bei deiner Berufsgenossenschaft beschweren, wegen Verstoßes gegen die UVV. Und beim obersten Chef (der mit dem goldenen Stuhl g) auf den Verstoss gegen die Betriebsverordnung hinweisen.

M
Majue

27.09.2007 um 13:58 Uhr

Eine Versetzung ist lt. §99 zustimmungspflichtig.

Das wird dann ja eine spannende Sitzung: es muss ein Beschluss über eine Versetzung gefasst werden, die der Vorgesetzte (BR-Vorsitzenden) beantragt hat, weil der MA (BR-Mitglied) gegen eine Anweisung seines Vorgesetzten (BR-Vorsitzender) verstoßen hat, die gegen eine Betriebsanweisung verstößt!

Vielleicht solltet Ihr mal den Punkt "Einhaltung von Betriebsvereinbarungen zum Schutz vor Arbeitsunfällen" auf die Tagesordnung setzen!

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Rollie

27.09.2007 um 20:06 Uhr

@Majue, nun gut, ich kann nicht zwingend erkennen, das der Fredersteller und Betroffene, selber unbedingt ein BR-Mitglied ist.

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