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Schwerbehindertenvertretung - wem gehören die Arbeitsplatzmöbel für Schwerbehinderte?

H
HiMe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Nemeth, es interessiert mich insofern, dass ich die Möbel gerne für meine privaten Zwecke nutzen möchte. Ich bin nämlich der Meinung, dass sie mir gehören, weil sie speziell für meine Bedürfnisse angeschafft worden sind.Ich weiß aber nicht, ob ich Recht habe. Deshalb versuche ich, irgendein Urteil oder Gesetzestext für diese Sache zu finden.

Hallo Mona-Lisa, nichr zuviel rein spekuliert. Wie du oben sehen kannst.

Es grüßt HiMe (eine Sie)

9.14403

Community-Antworten (3)

N
Nemeth

26.09.2007 um 16:44 Uhr

Hallo HiMe

hättest ruhig im ursprünglichen thread weiterschreiben können und keinen neuen aufmachen - verwirrt nur.

Nachdem Dein AG und das Hauptfürsorgeamt die Möbel bezahlt haben um ein behindertengerechtes arbeiten zu ermöglichen, verwundert es mich einigermaßen, wie Du darauf kommst, dass sie Dein Eigentum sind. Sie waren für Dich angeschafft und solange Du gearbeitet hast in Deinem Besitz - aber nicht Dein Eigentum.

Das Urteil, wo das anders sagt, würde mich auch interessieren.

Gruß

N
Nemeth

26.09.2007 um 16:56 Uhr

Hallo HiMe,

ich bin's nochmals. Da die Möbel in der Zwischenzeit mit Sicherheit abgeschrieben sind (steuerlich) und nur für Dich angepasst wurden, kann Dein AG mit den Dingen doch wohl nichts mehr anfangen. So wie Du das schilderst war das eine Arbeitsplatzförderung des Hauptfürsorgeamtes. Die Möbel wären somit Eigentum des AG.

Mach ihm doch mal den Vorschlag die Stücke für 10 EURO oder so abzukaufen - ist doch auch eine Möglichkeit.

U
ueberlerger

24.10.2007 um 19:15 Uhr

Hallo,

auch mein Schreibtisch und mein Stuhl wurde wegen meiner Behinderung von der BfA bezahlt (Antrag - Bescheid usw.). Und in diesem Bescheid steht, dass die Gegenstände in mein Eigentum übergehen, d.h. bei Beendigung meiner Tätigkeit nehme ich diese mit. Sollten deine Möbel jedoch vom AG bezahlt worden sein, sind diese natürlich sein Eigentum.

MfG

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